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BAWAG-Prozess - Verteidiger drängt auf rascheres Verfahren

Zu Beginn des bereits 74. Verhandlungstags im BAWAG-Strafprozess hat Richard Soyer, der Verteidiger von Ex-BAWAG-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger, auf ein rascheres Verfahren gedrängt.

Weil die zahlreichen Fragen des Rechtsvertreters von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner zugelassen würden, entstünde für die anderen Angeklagten eine “extreme Kosten- und Zeitbelastung”, kritisierte Soyer heute, Montag. Die Fragen von Elsners Anwalt Wolfgang Schubert an Gutachter Fritz Kleiner seien “unangemessen”. Beweisaufnahmen ohne Nutzen für die Aufklärung der Sache seien für die Hauptverhandlung nicht zuzulassen, forderte der Anwalt.

Schubert verteidigte sich, das Kleiner-Gutachten enthalte “unrichtige Zitate und Fakten”, er werde daher weiterhin das Gutachten in allen Facetten hinterfragen. Sein Mandant Elsner wunderte sich, “wieso es möglich ist, dass der Sachverständige die Fragen des Staatsanwalts immer ad hoc beantworten kann, die Fragen des Anwalts muss er notieren und will sie schriftlich beantworten”.

Der mitangeklagte Spekulant Wolfgang Flöttl klagte über die “überwältigenden Kosten”, die für ihn das Verfahren verursache. Er sei schließlich der einzige Angeklagte, der nicht in Wien wohne, so der in New York lebende Flöttl. Er sieht bei Anwalt Schubert eine “offensichtliche Verhinderungs- und Verschleppungstaktik”. Daher werde er Fragen des Elsner-Anwalts gar nicht mehr beantworten, kündigte Flöttl an.

Richterin Claudia Bandion-Ortner unterstrich ihr Interesse an einem raschen Ende des Prozesses. Schubert solle am Mittwoch alle 800 Fragen an den Sachverständigen stellen, die Antworten werde dieser dann zu einem anderen Zeitpunkt liefern, verfügte sie. Weiters schränkte sie den Verhandlungsgegenstand auf die “Karibik 2”-Geschäfte der BAWAG mit Flöttl ab dem Jahr 1995 ein. Die in der erweiterten Anklage dem Ex-BAWAG-Chef vorgeworfenen “Karibik 1”-Geschäfte bis zum Jahr 1994 sollen vorläufig in der Verhandlung nicht behandelt werden.

Am Nachmittag will die Richterin mit den Verlesungen aus dem Akt beginnen. Ab nun soll täglich mindestens eine Stunde lang aus dem Gerichtsakt verlesen werden. Auch Protokollberichtigungsanträge müssen behandelt werden. Am Dienstag wird dann eine Pause eingelegt. Am Mittwoch soll die Befragung von Gutachter Kleiner fortgesetzt werden. Am Donnerstag und Freitag wird ebenfalls verhandelt.

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