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BAWAG-Prozess: Staatsanwaltschaft beharrt auf U-Haft für Elsner

Helmut Elsner
Helmut Elsner ©dapd
Die Staatsanwaltschaft Wien sieht nach den jüngsten Entwicklungen keinen Grund, von sich aus in der Frage der U-Haft des seit fast vier Jahren wegen Fluchtgefahr einsitzenden Helmut Elsner tätig zu werden.

“Wir werden von uns aus den Haftantrag nicht zurückziehen. Aus unserer Sicht ist noch keine Unverhältnismäßigkeit gegeben”, meinte Behördenleiterin Maria-Luise Nittel am Mittwoch auf APA-Anfrage.

Elsner befindet sich seit Februar 2007 in U-Haft. Im Juli 2008 wurde er in erster Instanz wegen Untreue, schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Bilanzfälschung zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt, wobei die Generalprokuratur nun das schriftliche Urteil der BAWAG-Richterin und nunmehrigen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) “zerzaust” und zahlreiche Feststellungsmängel gerügt hat. Selbst wenn der Oberste Gerichtshof (OGH) den Schuldspruch in wesentlichen Teilen bestätigen sollte, wäre den Empfehlungen der Generalprokuratur zufolge die über den Ex-BAWAG-Generaldirektor verhängte Strafe neu zu bemessen. Die in der U-Haft verbrachte Zeit hat ihm dabei zur Gänze auf das Strafausmaß angerechnet zu werden.

“Die Strafe wird auf jeden Fall erheblich und stark nach unten zu reduzieren sein, da nach Ansicht der Generalprokuratur der Herrn Elsner vorgeworfene schwere Betrug wegzufallen hat und bei der Bilanzfälschung womöglich Verjährung vorliegt”, meinte Elsners Verteidiger Jürgen Stephan Mertens gegenüber der APA. Er forderte daher, die Anklagebehörde möge im Hinblick auf die zu erwartende Strafminderung unverzüglich von ihrem Haftantrag zurücktreten, womit der zuständige Haftrichter Christian Böhm, der bisher Elsners Enthaftung aus gesundheitlichen Gründen kategorisch abgelehnt und diesen auch die elektronische Fußfessel verwehrt hatte, ex lege Elsners Freilassung verfügen müsste.

Sollte die Anklagebehörde nicht “mitspielen”, werde er spätestens in der kommenden Woche einen weiteren Enthaftungsantrag einbringen “und damit die Staatsanwaltschaft zwingen, sich mit der längst unverhältnismäßigen Inhaftierung auseinanderzusetzen”, kündigte Mertens an.

Abgesehen davon könnte bereits in der kommenden Woche die Entscheidung des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) über den von Elsner bekämpften Beschluss vorliegen, mit dem ihm der elektronisch überwachte Hausarrest (Fußfessel) verweigert wurde. Ein von Elsner eingebrachter Befangenheitsantrag gegen den OLG-Senat wurde mittlerweile zurückgewiesen, sodass sich das dreiköpfige Gremium nun inhaltlich mit der Beschwerde auseinandersetzen wird. “Da es sich um eine Haftsache handelt, sind wir bemüht, das möglichst rasch zu erledigen”, teilte OLG-Sprecher Raimund Wurzer mit.

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