“Jeder Tag mit dem Sachverständigen ist sehr teuer”, seufzte Richterin Claudia Bandion-Ortner im BAWAG-Prozess bereits mehrmals. Wie teuer die Gutachter genau kommen, ergibt sich – zumindest zum Teil – aus den bereits vorgelegten Kostennoten und Beschlüssen zu Kostenübernahmen. Für Gutachter Fritz Kleiner hat das Gericht drei Kostenvorschüsse beschlossen, nämlich in Höhe von 98.400 Euro am 19. November 2007, von 169.200 Euro am 7.Jänner 2008 und von 102.480 Euro am 11. Februar 2008. Insgesamt ergibt sich daraus bisher eine Summe von 370.080 Euro.
Der Grazer Wirtschaftsprüfer und Diplomdolmetsch Kleiner selber hält sich auf APA-Anfrage, “wie teuer” er nun genau komme, bedeckt. Kleiner hat Mitte Jänner sein 432-seitiges Gutachten vorgelegt. Für seine bereits oftmalige Anwesenheit im Gerichtssaal verrechne er etwa den geringsten Stundensatz eines Anwalts, meinte Kleiner lediglich. Veranschlagt man das mit rund 200 Euro pro Stunde, gerechnet auf einen Sechs-Stunden-Gerichtstag, kämen dann pro Tag der Anwesenheit etwa 1.200 Euro in Rechnung. Wenn man dem Gutachter etwa die selbe Zeit zur Vorbereitung der Fragen-Beantwortung zugesteht, ergäben sich darauf Kosten pro Gerichtstag mit Kleiner in Höhe von rund 2.400 Euro.
Kleiners Vorgänger, der vom Gericht wegen des Verdachts der Befangenheit abgelehnte Sachverständige Christian Imo, hat für seine bis zur Ablehnung durchgeführten Arbeiten eine Kostennote in Höhe von über 50.000 Euro gelegt. Imo war am 9. August 2007 vom Gericht zum Sachverständigen für das Handelsverhalten des mitangeklagten Wolfgang Flöttl bestellt worden. Die Verteidiger von Flöttl stellten am 19. September einen Ablehnungsantrag wegen des Verdachts auf Befangenheit und führten geschäftliche Beziehungen des Gutachters mit dem ehemaligen BAWAG-Treasurer Thomas Hackl an. Am 1. Oktober wurde Imo vom Schöffengericht abgelehnt.
Der zweite Gutachter im BAWAG-Prozess, Thomas Keppert, hat in seiner ersten Honorarnote laut Medienberichten vom Herbst 65.000 Euro eingefordert. Sein bisher aufgelaufener Aufwand dürfte diesen Betrag um ein Vielfaches übersteigen. Keppert hat ein Gutachten zu den BAWAG-Bilanzen vorgelegt.
Auch die Anwälte im Prozess sind nicht billig, über die Höhe des Honorars halten sich die Rechtsvertreter und ihre Mandanten jedoch bedeckt. Lediglich Richard Soyer, Anwalt des mitangeklagten Ex-BAWAG-Aufsichtsratspräsidenten Günter Weninger, arbeitet auf Basis der Verfahrenshilfe, die Weninger zugesprochen wurde. Demnach erhält Soyer pro Verhandlungstag 75 Prozent des Anwaltstarifs.
Finanziell im Vergleich eher günstig ist wohl die rechtliche Vertretung des ÖGB, der sich dem Verfahren als Privatbeteiligter angeschlossen hat. Nach dem Ausscheiden der Anwältin Gerda Kostelka-Reimer vertritt seit Oktober 2007 der Jurist Michael Rovina die Interessen des Gewerkschaftsbunds – er ist ÖGB-Angestellter.
Die Gerichtskosten müssen von den Verurteilten getragen werden. Wenn in einem Verfahren niemand verurteilt wird, trägt die Kosten der Staat.