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BAWAG-Prozess-Rückführung der Milliarden von Flöttl sen. bestätigt

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So wie die Ausleihung der BAWAG-Milliarden an Flöttl jun. war auch die vorzeitige Rückführung der Gelder im Jahr 1994 offenbar quasi eine "Familienangelegenheit":

Der damalige Generaldirektor Walter Flöttl, Vater von Wolfgang Flöttl, habe in einem Schreiben ans Finanzministerium bestätigt, dass die Rückführung der Beträge nicht belastet sei. Dies erklärte der nun mitangeklagte frühere BAWAG-Wirtschaftsprüfer Robert Reiter heute, Dienstag, im BAWAG-Prozess.

Welche Unterlagen der KPMG damals für ihr Rückführungsgutachten zur Verfügung standen, wollte Richterin Claudia Bandion-Ortner von Reiter wissen. Ihm seien schriftliche Swift-Überweisungen vorgelegen, “ich habe angenommen, dass das richtig ist”, erklärte Reiter. Weiters habe Generaldirektor Walter Flöttl in einem Schreiben vom 3. Mai 1994 erklärt, dass die Rückführung der Beträge nicht belastet sei, “insbesondere nicht mit Gegenforderungen”. Das heißt, dass für die rückgeführten Gelder keine Kredite aufgenommen wurden. Am 5. Mai 1994 sei die Rückführung zur Gänze erfolgt, habe Flöttl sen. ihm bestätigt, sagte Reiter. Staatsanwalt Georg Krakow hat jedoch keine derartigen Überweisungsbelege gefunden.

Flöttl jun. beteuerte erneut, damals wirklich die BAWAG-Milliarden innerhalb von sechs Wochen zurückgeführt zu haben. Er sei gerne bereit, an jede Bank der Welt zu schreiben, ob die ihm Geld geborgt habe. Über den Skandal um die Karibik-Geschäfte habe ja nicht nur die österreichische, sondern auch die amerikanische Presse geschrieben, führte Flöttl als Beweis an, dass ihm wohl niemand damals das Geld geborgt hätte.

Für Anwalt Gerald Toifl, Verteidiger von Johann Zwettler, waren Flöttls Angaben noch nicht konkret genug. “Wie hoch war Ihr gesamter wirtschaftlicher Schaden durch Rückführung der 25 Mrd. Schilling plus Ankauf der Russlandforderungen?” wollte er wissen. “Insgesamt war das Geschäft für mich profitabel”, meinte Flöttl. Zahlen über die Höhe seines Gewinns nannte er aber nicht.

Eine Frage von Wolfgang Schubert, Anwalt von Helmut Elsner, wollte Flöttl gleich gar nicht beantworten. Stattdessen warf er Schubert vor, das Verfahren zu verzögern und warf auch den Verdacht auf, Schubert habe mit den Kistenfund im Keller seines Vaters etwas zu tun – was der Anwalt umgehend zurückwies.

Bei der Wiederaufnahme der Geschäfte mit der BAWAG 1995 unter Generaldirektor Helmut Elsner habe die vorzeitige Rückführung 1994 keine Rolle gespielt, beteuerte Flöttl. Insgesamt habe er ja bei den ersten Karibik-Geschäften “nichts verloren”. Die Bank sei damals nicht zu ihm gekommen, um ihm zu helfen, “das hat keine Rolle gespielt”.

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