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BAWAG-Prozess: Neuneinhalb Jahre Haft für Elsner

Der frühere BAWAG-Generaldirektor Elsner ist am Freitag im BAWAG-Strafprozess wegen Untreue, Bilanzfälschung und schweren Betrugs zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Sein Nachfolger Zwettler muss wegen Untreue und Bilanzfälschung fünf Jahre ins Gefängnis, der ehemalige BAWAG-Generalsekretär Nakowitz vier Jahre. Der Spekulant Flöttl erhielt zweieinhalb Jahre, davon 20 Monate bedingt.


“Im Namen der Republik” verkündete Richterin Claudia Bandion-Ortner Freitag Vormittag im Wiener Landesgericht am 117. Verhandlungstag das Urteil gegen Elsner. Er habe den Aufsichtsrat der Bank getäuscht und Kredite an den Spekulanten Wolfgang Flöttl vergeben, bei denen die Bank sich an ihrem eigenen Risiko besichert habe.

Der frühere Aufsichtsratspräsident der BAWAG und ehemalige ÖGB-Finanzchef Günter Weninger und der Spekulant Wolfgang Flöttl sowie der Wirtschaftsprüfer Robert Reiter werden wegen Beihilfe zur Untreue verurteilt. Das Urteil des Schöffengerichts ist nicht rechtskräftig.

Der mitangeklagte Spekulant Wolfgang Flöttl wurde vom Schöffengericht zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Davon wurden 20 Monate bedingt ausgesprochen, das heißt Flöttl muss für zehn Monate ins Gefängnis.

Der ehemalige Aufsichtsratspräsident der BAWAG, Günter Weninger, wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, davon werden zwei Jahre bedingt ausgesprochen. Weninger muss daher sechs Monate ins Gefängnis. Die ehemaligen BAWAG-Vorstände Hubert Kreuch und Josef Schwarzecker erhalten je dreieinhalb Jahre unbedingt.

Der frühere BAWAG-Vorstand Christian Büttner muss als einziger der neun Angeklagten nicht ins Gefängnis. Büttner erhielt 18 Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von 36.000 Euro. Der frühere Wirtschaftsprüfer der Bank, Robert Reiter, erhielt 3 Jahre Freiheitsstrafe, davon muss er ein Jahr ins Gefängnis.

Alle Sprüche des Schöffengerichts sind nicht rechtskräftig. Die Angeklagten und der Staatsanwalt können Rechtsmittel einlegen.

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