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BAWAG muss Kunden ungerechtfertigte Spesen zurückzahlen

Die BAWAG muss ihren Kunden Spesen und Zinsen zurückzahlen.
Die BAWAG muss ihren Kunden Spesen und Zinsen zurückzahlen. ©APA/Roland Schlager
Nach einer erfolgreichen Verbandsklager der Arbeiterkammer, muss die BAWAG ihren Kunden zu Unrecht eingehobene Spesen und Zinsen zurückzahlen.

Nach Kundenbeschwerden und einer erfolgreichen Verbandsklage der Arbeiterkammer (AK) zahlt die BAWAG nun zu Unrecht eingehobene Spesen und Zinsen auf Kundenanfrage zurück, teilte die AK am Mittwoch mit. So habe die Bank Gebühren zwischen 1,0 und 2,9 Euro für manuelle Nachbearbeitungen von Zahlscheinen berechnet.

Zahlreiche Beschwerden bereits seit 2015

Dies sei auch oft trotz eines ordnungsgemäß ausgefüllten Zahlscheins geschehen. Im Jahr 2015 waren bei der AK deswegen zahlreiche Beschwerden eingegangen. "Das Gericht hat festgestellt, dass die Verrechnung dieser Entgelte nicht zu Recht erfolgt sei", schreibt die AK. Verantwortlich gewesen seien technische Mängel der Automaten, die BAWAG zahle die Spesen nun zurück, wenn betroffene Kunden eine Gutschrift hierfür beantragen, hieß es in der Aussendung.

Kunden können nachrechnen lassen, ob Änderung nachteilig war

Darüber hinaus erklärte das Gericht laut AK eine Vertragsklausel der Bank zur Senkung der Soll- und Habenzinsen aus dem Jahr 2016 für unrechtmäßig. Die Kunden können nun von der Bank nachrechnen lassen, ob die Änderung nachteilig für sie war und allfällig zu viel gezahlte Zinsen zurückverlangen. Sollte sich die Zinskorrektur jedoch als nachteilig für den Konsumenten herausstellen, kann der Antrag wieder zurückgezogen werden, schreibt die AK. Auch die Ende 2016 eingestellte Zusendung des Kontoauszuges per Post sei für bestimmte Kontomodelle rechtswidrig gewesen. Hier werde die Bank ebenfalls auf Anfrage der betroffenen Kunden die postalischen Zustellung wieder aufnehmen.

(APA/Red)

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