AA

BAWAG-Kredit: Wer betroffen ist, kann jetzt bis zu 30 Jahre rückfordern

Kreditgebühren rechtswidrig – Rückerstattung für 30 Jahre rückwirkend möglich
Kreditgebühren rechtswidrig – Rückerstattung für 30 Jahre rückwirkend möglich ©APA/CANVA
Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) zu unzulässigen Kreditbearbeitungsgebühren haben sich die Arbeiterkammer (AK) und die BAWAG auf eine Rückzahlungslösung geeinigt. Betroffene Kund:innen können ihre Gebühren über ein Online-Formular bei der Bank zurückverlangen – auch rückwirkend über mehrere Jahrzehnte.

Im Zentrum steht eine prozentuell vom Kreditbetrag berechnete Bearbeitungsgebühr, wie sie etwa bei Konsum-, Hypothekar- und Immobilienkrediten von der BAWAG erhoben wurde. Der OGH hatte im März 2025 entschieden, dass diese Praxis unzulässig ist, da sich die Gebühr nicht am tatsächlichen Aufwand der Bank, sondern allein an der Kredithöhe orientierte – was bei höheren Summen zu überhöhten Entgelten führe.

Rückzahlung abhängig von Kreditart

  • Bei Konsumkrediten werden die Bearbeitungsgebühren vollständig rückerstattet.
  • Bei Immobilienkrediten erfolgt die Rückzahlung gestaffelt, je nach Höhe der gezahlten Gebühr.
  • Auch Entgelte für Zwischenfinanzierungen und Rahmenkredite, die prozentuell berechnet wurden, gelten laut OGH als unzulässig und können zurückgefordert werden.

Die Regelung gilt unabhängig davon, ob der Kredit noch läuft oder bereits getilgt ist – rückwirkend für einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren.

Kein automatischer Anspruch – Rückforderung erforderlich

Ein automatischer Rückzahlungsanspruch besteht trotz des Urteils nicht. Kund:innen müssen ihre Ansprüche aktiv geltend machen. Dazu steht ab sofort ein Online-Formular auf der Website der BAWAG zur Verfügung, wie die AK in einer Aussendung erklärte.

Die BAWAG bestätigte die Einigung auf APA-Anfrage, wollte aber keine Angaben zu den Rückzahlungssummen oder dem finanziellen Umfang machen.

(VOL.AT)

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • BAWAG-Kredit: Wer betroffen ist, kann jetzt bis zu 30 Jahre rückfordern
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen