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BAWAG bringt Post wegen Zahlscheingebühr vor Gericht

Die BAWAG bringt die Post wegen einer Sammelpass-Aktion vor Gericht.
Die BAWAG bringt die Post wegen einer Sammelpass-Aktion vor Gericht. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Im März 2020 endet die 2017 von der BAWAG aufgekündigte 20-jährige Zusammenarbeit it der Post endgültig. Wie die "Presse" (Donnerstagausgabe) berichtet, hat die BAWAG die Post nun vor Gericht gebracht und eine einstweilige Verfügung gegen sie erwirkt.

Anlassfall sei eine Kundenaktion der Post für BAWAG P.S.K.-Kunden gewesen. Diese müssen seit November für Einzahlungen am Schalter 9,90 Euro bezahlen. Diese Einhebung sei von der BAWAG verfügt worden und komme der auch zugute, abgewickelt würde dies aber von den Schalterbeschäftigten der Post.

Aufregung um Post "Sammelpässe"

Um frustrierte Kunden zu besänftigen, verteilte die Post "Sammelpässe". Für jede Einzahlung würden darin 3 Euro gutgeschrieben, eingelöst werden können die Pässe ab April - wenn die post-eigene Bank99 ihren Betrieb aufnimmt - und eben nicht mehr Postfilialen für BAWAG-Konten zuständig sind. Jeder BAWAG-P.S.K.-Kunde, der dann ein Konto bei der Bank99 eröffne, könne sich das am Sammelpass angesparte Geld auf dieses Konto einzahlen lassen.

BAWAG bringt Post vor Gericht

Die BAWAG - die damit die in den Verträgen zwischen Post und Bank festgeschriebene Exklusivität der BAWAG für Bankdienstleistungen innerhalb der Postfilialen verletzt sieht - zog vor Gericht. Der Post ist per Einstweiliger nun bis auf weiteres untersagt, Sammelpässe auszugeben oder weitere Einzahlungen in bestehende Pässe gutzuschreiben. Die Post wird Rechtsmittel ergreifen, wurde der Zeitung gegenüber angekündigt. Die Sammelpässe würden ihre Gültigkeit erhalten. Weil die BAWAG mit Jahresbeginn damit begonnen habe, Selbstbedienungsautomaten abzubauen, seien Kunden etwa bei Einzahlungen gezwungen, die teureren Services am Schalter in Anspruch zu nehmen, wird ein Postsprecher zitiert.

Einstweilige seit 18. Februar

Die BAWAG sieht in der Sammelpass-Aktion der Post eine nicht zulässige Abwerbeaktion der Post zugunsten der Bank99, schrieb die BAWAG am Abend in einer Mitteilung. Die Einstweilige Verfügung gegen diese Sammelpass-Aktion datiere vom 18. Februar.

Der Post werde damit untersagt, die Sammelpass-Aktion in Post-Geschäftsstellen und durch Postpartner, die weiterhin Bankdienstleistungen für die BAWAG P.S.K. erbringen, weiter anzubieten. Zudem muss die Post Teilnehmer an der Sammelpass-Aktion aufgrund der Entscheidung von sich aus über die Einstellung der Aktion informieren.

Die mit 1. November von zuvor 7,90 auf 9,90 Euro erhöhte Gebühr bei Bareinzahlungen am Schalter zugunsten von Fremdkonten wird von der Bank mit hohen Abwicklungskosten argumentiert und verteidigt. Trotz des hohen Aufwands biete die BAWAG nach wie vor Bareinzahlungen am Schalter an und gebe damit auch Fremdbankkunden - zum Beispiel Kunden von Onlinebanken ohne eigene Filialinfrastruktur - die Möglichkeit, diese Dienstleistung zu nutzen.

(APA/Red)

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