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Baumgarten: Verwirrter zündete Betten anderer Patienten an

Ein im Sozialmedizinischen Zentrum untergebrachter Patient wollte Selbstmord begehen und zündete mehrere Betten an - er wurde in Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingeliefert.

Zu einem Aufsehen erregenden Zwischenfall kam es am 2. Dezember 2003 im Otto-Wagner-Spital auf der Baumgartner Höhe in Wien-Penzing. Ein im Sozialmedizinischen Zentrum untergebrachter Patient, der seine Alkoholsucht stationär behandeln lassen wollte, zündete zunächst in selbstmörderischer Absicht sein Bett an. Als dieses in Flammen stand, beschloss er, noch andere Patienten mit in den Tod zu nehmen. Am Freitag wurde er im Wiener Landesgericht wie von Staatsanwältin Karin Bauer beantragt auf unbestimmte Dauer in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

“Wollte nicht allein sterben”


Als Grund für sein Handeln gab der 26-jährige bei seiner ersten Verhandlung am 2. Juni an, dass er „nicht allein sterben wollte“. Zunächst hatte er das Bettzeug des neben ihm liegenden Mannes in Brand gesteckt. Dann begab er sich in den Tagraum, wo er das Leintuch einer Patientin in Feuer setzte. Beide bekamen nichts davon mit, weil sie in Folge eingenommener Medikamente tief schliefen.


Als der 26-Jährige jedoch die Flammen züngeln sah, machte er einen „Rückzieher“: Er lief ins Dienstzimmer des Pflegepersonals und meldete den Brand. Die im wahrsten Sinn des Wortes brenzlige Situation nahm so einen glücklichen Ausgang, ein Pfleger bekam sie mit Hilfe eines Feuerlöschers rasch unter Kontrolle. Die Schlafenden kamen – abgesehen von einer leichten Rauchgasvergiftung – praktisch unverletzt davon.


Die Staatsanwaltschaft nahm daher keine Ermittlungen wegen versuchten Mordes auf, da dem Täter ein so genanter Rücktritt vom Versuch zugebilligt wurde. Man wollte ihn aber wegen schwerer Sachbeschädigung zur Verantwortung ziehen. Doch stellte der psychiatrische Sachverständige Heinrich Pfolz in der Verhandlung am 2. Juni in seinem Gutachten fest, der Mann leide unter einer bipolaren affektiven Störung. Auf Grund dieser höhergradigen geistig-seelischen Störung bescheinigte Pfolz dem Betroffenen Zurechnungsunfähigkeit zum Tatzeitpunkt. Mit einem ergänzenden psychiatrischen Gutachten, mit dem man den aktuellen Gesundheitszustand des Betroffenen abklären wollte, wurde dieser Gesundheitszustand am Freitag bestätigt.


Redaktion: Elisabeth Skoda

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