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Baugenehmigung für Lainzer Tunnel der ÖBB aufgehoben

Österreich - Nach der Aufhebung des Baubescheids für den Hauptabschnitt des Lainzer Tunnels war am Donnerstag nach ÖBB-Angaben vorerst noch nicht abschätzbar, zu welchen Verzögerungen es kommen könnte.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat dem Wiener ÖBB-Bauprojekt Lainzer Tunnel erneut einen Riegel vorgeschoben. Heute, Donnerstag, wurde ein Erkenntnis veröffentlicht, mit dem die Baubewilligung für den Hauptabschnitt, den 6,6 Kilometer langen Verbindungstunnel, aufgehoben wurde. Bereits 2001 war der VwGH Anrainereinsprüchen gefolgt. Damals dauerte es fast drei Jahre, bis die Arbeiten wieder aufgenommen werden konnten.

Auch diesmal müssen die Arbeiten an der unterirdischen Verbindung zwischen Süd- und Westbahn eingestellt werden, bis die Eisenbahnbehörde im Verkehrsministerium eine neue Genehmigung ausgestellt hat. Wie lange das diesmal dauern könnte, blieb am Donnerstag unbeantwortet. Es wurde auch noch weitergearbeitet, weil das VwGH-Urteil in der ÖBB-Infrastruktur Bau AG noch durchgearbeitet werden musste. Klar sei, dass man gesetzeskonform vorgehen werde, wurde dort versichert.

Mit dem Erkenntnis zum Verbindungstunnel (Abschnitt 3 des Gesamtprojekts) folgte der VwGH den Argumenten von Anrainern, die 2004 erneut Einspruch erhoben hatten. Abgelehnt wurde dagegen ein Einspruch zum Abschnitt 2 (Anbindung Donauländebahn). Bereits im Vorjahr hatte der VwGH zwei weitere Einsprüche zurückgewiesen. „Alle anderen Abschnitte sind rechtskräftig erledigt“, hieß es daher am Donnerstag im VwGH.

Bei der nun aufgehobenen Baugenehmigung geht es um so genannte „Schutzzonen“ und die Frage, ob in Tunnelbereichen mit festem Gestein, in denen es dennoch ungünstige Baugrundeigenschaften gibt, nicht eine teurere, aber sichere Bauausführung notwendig wäre. Von der Eisenbahnbehörde sei nicht nachvollziehbar begründet worden, warum solche Bereiche einer Schutzzone mit geringeren Anforderungen zugeordnet wurden, so der VwGH.

Unklar bleibe auch, wie den Auswirkungen eines gleichzeitigen Versagens von Innen- und Außenschale des Tunnels auf die Oberfläche zu begegnen sei. „Somit blieb das Verfahren hinsichtlich der Punkte Zuordnung von Schutzzonen und Versagen von Innen- und Außenschale mangelhaft, sodass der Verwaltungsgerichtshof die erteilte Bewilligung aufzuheben hatte“, hieß es in einer VwGH-Aussendung.

Im Verkehrsministerium konnte man am Donnerstag nicht sagen, wann es eine neue Baubewilligung geben könnte. Die Eisenbahnbehörde werde die ÖBB auffordern, dem Erkenntnis entsprechend vorzugehen. Danach werde möglichst rasch ein Ersatzbescheid ausgestellt.

In der Wiener SPÖ bezeichnete man das VwGH-Urteil als nicht nachvollziehbar. Die ÖVP forderte von Verkehrsminister Werner Faymann (S) die rasche Erteilung einer neuen Baugenehmigung.

Der Lainzer Tunnel ist Teil der Verbindungsstrecke zwischen Westbahn und Süd- bzw. Donauländebahn, die auch für einen sinnvollen Betrieb des geplanten Wiener Hauptbahnhofs notwendig ist. Die Gesamtkosten bezifferte die ÖBB-Infrastruktur Bau AG zuletzt mit 1,3 Mrd. Euro. Nach der bisher für 2013 angepeilten Fertigstellung sollen pro Tag rund 160 Züge den Tunnel passieren. Die gesamte Neubaustrecke ist 12,8 Kilometer lang. An den Lainzer Tunnel schließt direkt der 13,5 Kilometer lange Wienerwaldtunnel als Teil der Neubaustrecke der Westbahn nach St. Pölten an.

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