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Bauchstich im Streit um "Lisl"

Wegen versuchten Mordes wurde ein Wiener im Straflandesgericht verurteilt. Weil seine Freundin mit dem Ex mehr als nur einen Kaffee getrunken hatte, sah der 18-fach Vorbestrafte Rot.

Er rammte dem 50-jährigen Nebenbuhler in Wien-Landstraße einen Dolch in den Bauch. Das Opfer überlebte nur dank rascher ärztlicher Hilfe: Die Klinge hatte den Dünndarm durchtrennt.

Dabei habe sich seine Wut primär gegen „die Lisl“ gerichtet, verriet der Täter nun den Geschworenen. Wann immer es zwischen ihnen Streit gegeben habe, sei seine Freundin nämlich zu ihrem Ex gelaufen. Kanalisieren konnte er seine Wut allerdings nur in Richtung des Mannes. „Ich schlage keine Frau! Ich hab’ den Zorn an ihm auslassen“, gab der Angeklagte an.

“Nur weh tun”

Töten habe er den Nebenbuhler natürlich nicht wollen: „Ich wollt’ ihm nur Weh tun. Dass er sich’s merkt. Dass a Ruh ist.“ Dieser habe seit längerem schon beharrlich versucht, die Frau zurück zu gewinnen, „also hab i ihm reing’stoch’n“. Lebensgefährlich sei so etwas nicht: „Ich kenn zehn, zwölf Leut’, die in den Bauch g’stoch’n worden sind. Die leben heut alle noch!“

“Der Prater war meine Heimat!”

In manchen Kreisen sei ein Dolch „ein adäquates Mittel“, um Konflikte auszutragen, erläuterte der Angeklagte: „Der Prater war meine Heimat!“ „Da geh ich dann lieber nimmer hin“, erwiderte die Richterin. Grundsätzlich habe er die Waffe „eh bloß zum Wurstschneiden und zum Schnitzen“ verwendet, beruhigte der 54-Jährige die Frau im Talar.

Sieben Tage sei er im Spital gelegen, dann hätten ihn die Ärzte nach Hause geschickt, berichtete anschließend das Opfer: „Liegen kann i daham a, ham’s g’sagt.“ Auf die Frage, weshalb er seiner Meinung nach niedergestochen wurde, antwortete der 50-Jährige: „Aus Schwachsinn.“ Denn er wolle von „der Lisl“ gar nix mehr, was er mit den Ausrufen „Na wirklich net! Na danke!“ verdeutlichte.

Der Angeklagte wurde schließlich wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Er war damit einverstanden. Staatsanwältin Eva-Christine Schmid gab vorerst keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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