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Bauarbeiter belästigte in Wien Kollegen: bedingte Haft

Ein Bauarbeiter belästigte einen 21-jährigen Kollegen auf einer Großbaustelle sexuell. Er wurde zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Ein Bauarbeiter belästigte einen 21-jährigen Kollegen auf einer Großbaustelle sexuell. Er wurde zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt. ©APA/GEORG HOCHMUTH (Sujet)
Ein Bauarbeiter hat vor drei Monaten einen jungen Kollegen auf einer Baustelle in Wien-Penzing sexuell belästigt. Am Donnerstag ist er wegen geschlechtlicher Nötigung zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Das Urteil ist rechtskräftig. Nachdem der Mann laut Anklage nach einem ersten Übergriff noch vehementer wurde, ging der 21-Jährige zum Vorarbeiter und meldete unter Tränen die Vorfälle. Der Täter wurde in weiterer Folge entlassen und angezeigt.

Bauarbeiter belästigte in Wien Kollegen: bedingte Haft

Der Angeklagte - ein gebürtiger Kosovare, seit vielen Jahren verheiratet und Vater dreier Kinder - zeigte sich nicht geständig: "Ich bin nicht so ein Typ, der so etwas machen würde", sagte er am ersten Verhandlungstag vor zwei Wochen. Der 21-Jährige habe die Vorwürfe erfunden, weil er ihm nicht aus einer finanziellen Klemme geholfen habe.

Angeklagter und Kläger lernten sich auf einer Großbaustelle kennen

Laut Anklage lernten sich die beiden am 2. Mai auf einer Großbaustelle kennen. Der Angeklagte war laut den Anschuldigungen dem jungen Kollegen ausgesprochen zuvorkommend begegnet, hat mit diesem sogar seine Jause geteilt und schließlich seine körperliche Nähe gesucht. Am 11. Mai hat er dann den 21-Jährigen in der Mittagspause mit Gewalt zur Duldung einer geschlechtlichen Handlung genötigt, indem er ihn von hinten umklammerte, verbal und körperlich bedrängte und aufforderte, sich mit ihm in eine uneinsehbare Ecke zurückzuziehen. Der junge Mann lehnte das ab. "Ich hab' gleich gesagt, er soll aufhören, ich mag das nicht", sagte der junge Mann im Zeugenstand.

21-Jähriger wurde von 47-Jährigen sexuell bedrängt

Daraufhin umklammerte der 47-Jährige, der von Mirsad Musliu verteidigt wurde, nur wenige Minuten später den Kollegen neuerlich und fixierte ihn, um deutlich zudringlicher als zuvor zu werden. Befreiungsversuche des 21-Jährigen scheiterten, der Ältere ließ erst von ihm ab, als er Schritte vernahm.

47-Jähriger habe nur gebeten "mir den Rücken durchzustrecken"

Er habe den Burschen lediglich gebeten, "mir den Rücken durchzustrecken", behauptete dagegen der Angeklagte. Seit etlichen Jahren leide er unter Rückenschmerzen, er habe sich helfen lassen wollen und dem 21-Jährigen daher gezeigt, wie dabei vorzugehen sei. "Ja, das hat er von mir verlangt, aber das habe ich nicht gemacht", sagte der 21-Jährige. Der junge Mann könne bis heute keine Umarmungen von Angehörigen ertragen. Er schloss sich dem Verfahren mit einem Betrag von 3.000 Euro an. Ein molekulargenetisches Gutachten bestätigten die Angaben des jungen Mannes, denen zufolge der 47-Jährige ihn auch intensiv am Nacken geleckt haben soll. Dieser Bereich war unmittelbar nach den inkriminierten Vorgängen auf Abriebspuren untersucht worden - tatsächlich fand sich im Nackenbereich die DNA des Angeklagten, der bis dahin versichert hatte, er habe den 21-Jährigen nicht berührt.

21-Jähriger war am ersten Verhandlungstag nicht zugegen

Der 21-Jährige war am ersten Verhandlungstag seiner Zeugenladung nicht nachgekommen und wurde deswegen mit einer Beugestrafe von 500 Euro belegt. Auf die Frage des Richters Stefan Apostol, warum er nicht erschienen sei, meinte der 21-Jährige: "Aus Angst, aus Scham." Weil der Zeuge nur 800 Euro monatlich verdient, wurde die Beugestrafe auf 50 Euro reduziert.

(APA/Red)

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