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Barrierefreiheit: Großer Nachholbedarf bei österreichischen Gerichten

Behindertengerechter Umbau "oftmals nicht möglich"
Behindertengerechter Umbau "oftmals nicht möglich" ©BilderBox/Symbolbild
Der Zugang zu Gerichten sei für behinderte Menschen in Österreich noch immer eine Hürde. "Mindestens ein Drittel aller Wiener Bezirksgerichte stellen ein Problem dar", betonte Marlene Perschinka, Präsidentin des Landesgerichts für Zivilrechtssachen (ZRS) in Wien, bei einem Pressegespräch am Montag.

Erschwerend hinzu komme, dass viele Gebäude aufgrund von Platzmangel gar nicht adäquat gestaltet werden könnten. Somit seien Neubauten notwendig, um die Gleichstellung zu erreichen.

Das Vorhaben des Bundes, sämtliche öffentliche Gebäude bis 2015 behindertengerecht umzubauen, fiel dem Sparstift zum Opfer und wurde bereits bis Ende 2019 verlängert. “Es gibt viele Menschen mit Behinderungen und es ist entwürdigend, wenn sie immer um Hilfe bitten müssen, um Zugang zu erhalten”, erklärte Einar Sladecek, Präsident des Wiener Arbeits- und Sozialgerichts. Viele Gebäude, unter anderem auch das Arbeits- und Sozialgericht, könnten nicht behindertengerecht umgebaut werden. “Die Gänge sind oft viel zu klein”, betonte Sladecek. Vollkommene Chancengleichheit könnte nur durch Neubauten gewährleistet werden.

Völlig außer Acht würden auch Leitsysteme für blinde Menschen gelassen, die ebenso unerlässlich seien. “Wir bekennen uns zur Chancengleichheit und versuchen sie so gut wie möglich herzustellen”, so Sladecek. Gefordert sei die Regierung, die die Umbauten nicht weiter nach hinten schieben dürfte und die benötigten Geldmittel zur Verfügung stellen müsste.

Auch auf die wichtige Rolle von Sachverständigen, die in der Bevölkerung und in den Medien immer wieder kritisch beurteilt würden, wurde hervorgehoben. Insgesamt gibt es 8.842 Sachverständige in Österreich, die im Hauptverband eingetragen und jederzeit öffentlich einsehbar sind. In mehr als jedem zweiten Zivilrechtstreit am Landesgericht würde mindestens ein Sachverständiger bestellt. “Wenn ein Richter das benötigte Fachwissen nicht hat, ist es wichtig die Informationen eines Gutachter beizuziehen”, sagte Waltraud Berger, Richterin am ZRS. Es werde ausschließlich fachliches Wissen weitergegeben und keine Verurteilung vorgenommen. Außerdem sei “ein Gutachten ebenso viel wert wie zum Beispiel eine Zeugenaussage”, betonte Berger.

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