Barfuß oder nackt Autofahren erlaubt? Das sind die Grundregeln für heiße Temperaturen
Mit Badeschlapfen ins Auto und losfahren kann fatale folgen haben. "Nicht alles, was bei den sommerlichen Temperaturen bequem ist, ist auch zum Fahren empfehlenswert", sagt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried.
"Grundsätzlich darf sich ein Lenker aber nur in einem Zustand hinter das Steuer setzen, in dem er das Fahrzeug sicher beherrschen kann. Das beinhaltet auch das geeignete Schuhwerk. Rechtliche Auswirkungen und strafrechtliche Konsequenzen sind dann denkbar, wenn ein Verkehrsunfall durch ein bestimmtes Schuhwerk zumindest mitverursacht wurde. Dazu zählen Fälle, in denen eine andere Fußbekleidung das Unglück hätte verhindern können", erklärt der ÖAMTC-Jurist.
Highheels, Schlapfen & Co sind zum Autofahren nicht geeignet
"Es gibt drei Arten von Schuhen, die zum Autofahren nicht empfehlenswert sind", weiß Roland Frisch, Pkw-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik.
Highheels sind absolut nicht zum Autofahren geeignet, da die hohen Absätze keinen Halt versprechen. Bei offenen Schuhen besteht die Gefahr, dass sich das Pedal zwischen Schuh und Fuß verheddert.
Barfuß fahren: Eine gefährliche Idee
"Gerade in Schreck- und Notsituationen sollte man automatisch das richtige Pedal treten. Da ist keine Zeit zum Korrigieren", betont der Fahrtechnik-Profi. Barfuß zu fahren ist eine noch gefährlichere Idee. Bei einer Gefahrenbremsung kann so unmöglich der erforderliche Druck auf die Pedale ausgeübt werden.
"Autofahrer sind am besten mit einem Schuh aus festem und bequemem Material, mit guter Passform und flacher, dünner, rutschfester Sohle unterwegs. Das sorgt für einen guten Halt, verhindert das Einfädeln zwischen den Pedalen und sorgt für optimale Kraftübertragung auf die Pedale", weiß Frisch.
Ausgezogene Schuhe niemals in den Lenkerfußraum legen
"Die ausgezogenen Schuhe sollten sicher verstaut werden – am besten in Kofferraum oder im Fußraum des Beifahrers. Keinesfalls dürfen sie im Lenkerfußraum liegen, dort können sie sich unter den Pedalen verklemmen", sagt der Fahrtechnik-Profi.
Bestimmungen in Europa
In Europa bestehen großteils keine Vorschriften bezüglich dem Schuhwerk. Nur in Spanien ist das Fahren mit Flip-Flops und Barfus ausdrücklich verboten.
Bei einem Unfall allerdings, kann falsches Schuhwerk oder unpraktische Kleidung für nachteilige Folgen haben und eigene Ansprüche können verloren gehen.
Falsche Kleidung kann zur Kürzung der Schmerzensgeldansprüche
Auf dem Motorrad besteht, unabhängig von den Außentemperaturen, immer Helmpflicht. Es ist zwar nicht verboten, mit T-Shirt und kurzer Hose zu fahren, allerdings kann es nach einem Unfall zu einer Kürzung der eigenen Schmerzengeldansprüche kommen, auch wenn man den Unfall nicht selbst verschuldet hat.
"Wir hören auch immer wieder von Fällen, in denen Fahrer ihr Auto nackt lenken", berichtet Authried. Das kann als Verletzung des öffentlichen Anstands nach dem jeweiligen Landesgesetz geahndet und dementsprechend teuer werden.
Strafrahmen bei Nacktfahren in den Bundesländern
Steiermark 2.000 Euro
Niederösterreich 1.000 Euro
Wien 700 Euro
Salzburg 500 Euro
Burgenland 500 Euro
Oberösterreich 360 Euro
Tirol 360 Euro
Kärnten 218 Euro
Vorarlberg 200 Euro
(Red)