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Bankraub-Oma verurteilt

Symbolfoto
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Maskiert mit einer orangen Badehaube, in die Sehschlitze geschnitten waren, hatte eine 57-Jährige am 24. Oktober versucht, eine Bank in Klosterneuburg zu überfallen - Viereinhalb Jahre.

Deswegen musste sich die Wienerin Donnerstag am Landesgericht Korneuburg verantworten. Sie bekannte sich vollinhaltlich schuldig und wurde auch wegen eines zweiten Faktums, schweren gewerbsmäßigen Betruges, zu viereinhalb Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

Angestellte glaubten an Halloween-Scherz


Angesichts des merkwürdigen Anblicks hatten die Angestellten zunächst an eine verfrühte Halloween-Verkleidung gedacht, bis die Frau einen Plastiksack auf das Pult legte, mit der Hand in der Manteltasche eine Pistole vortäuschte und 80.000 Euro Bargeld forderte – „oder ich drücke ab.“ Ein Mitarbeiter löste „stillen Alarm“ aus – bevor die Verdächtige die Geldscheine in Empfang nehmen konnte, waren Polizisten zur Stelle und nahmen sie fest.

Dass die drei Bankangestellten den Überfall für einen Scherz hielten, wurde heute nicht bestätigt: Sie waren von ihren Zeugenaussagen aus – wie Richterin Berta Perger ausführte – verständlichen Gründen entschuldigt, da sie erst gestern erneut überfallen, diesmal aber mit einer echten Waffe bedroht worden waren. Ein Alarmpaket explodierte vor dem Institut, die Scheine verteilten sich auf der Straße. Den Tätern gelang aber die Flucht mit einem weißen Pritschenwagen. Wie die NÖ Kriminalabteilung dazu heute auf Anfrage mitteilte, erbeuteten sie rund 40.000 Euro.

Motiv: Geldsorgen


Motiv für den versuchten Banküberfall am 24. Oktober waren langjährige Geldprobleme, schilderte die seit vier Jahren nicht mehr berufstätige Angeklagte. Sie hatte einem Bekannten ihrer Tochter im Laufe des vergangenen Jahres unter Vorspiegelung falscher Tatsachen insgesamt 22.000 Euro herausgelockt. Zwei Stunden sei sie vor der Bank auf und ab gegangen, ehe sie knapp vor 12.30 Uhr ihren Plan in die Tat umsetzte.

Nach Aussage des betrogenen 31-Jährigen habe sich die 57-Jährige, die vorgab, schwer krebskrank zu sein, im vergangenen Herbst zunächst 6.000 Euro und nach und nach insgesamt 22.000 Euro „geborgt“: Sie brauche das Geld für ihre Tochter, die eine Option auf eine Trafik hätte. In der Folge „verzögerte“ sich dieses Projekt, die Beschuldigte hielt den Mann fast ein Jahr lang hin. Nachdem dessen zweites Kind auf die Welt gekommen war, forderte er sein Geld bestimmt zurück – die Behauptung der Angeklagten, er habe sie via SMS gefährlich bedroht, wies er zurück. Es sei ihm menschlich unerklärlich, dass ihm die Frau lauter Lügen aufgetischt hatte, verwies er auf das von Jugend an innige Verhältnis seiner Frau mit der Tochter der Beschuldigten.

Schmerzensgeld für Konzertreisen verprasst


Im Lauf des Verfahrens kam auch zur Sprache, dass die Tochter nach einem Autounfall 1998 rund 37.000 Euro Schmerzensgeld bekommen hatte, dieses Geld ging u.a. für zahlreiche Konzertreisen drauf: Die beiden Frauen waren Fans einer Volksmusikgruppe.

Mildernd auf das – nicht rechtskräftige – Urteil wirkte sich das Geständnis aus, erschwerend zählten drei einschlägige Vorstrafen. Widerrufen wurde auch eine bedingte Strafe wegen Ladendiebstahls.

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