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Bankgeheimnis soll in die Schweizer Verfassung

Das Bankgeheimnis soll in der Schweizer Bundesverfassung verankert werden. Der Nationalrat hat am Dienstag in Bern mit 113 zu 69 Stimmen einer parlamentarischen Initiative zugestimmt.

Die zuständige Kommission (WAK) wird jetzt eine Vorlage ausarbeiten. Die SVP will den Grundgesetzartikel über den Schutz der Privatsphäre um den Satz ergänzen: „Das Bankkundengeheimnis ist gewährleistet.” Die WAK werde jetzt prüfen, ob und in welcher Form das gesetzlich garantierte Bankgeheimnis Verfassungsrang erhalten solle, sagte Kommissionssprecher Charles Favre von der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP).

Dem Schweizer Finanzplatz drohe große Gefahr von EU und OECD, sagte Bruno Zuppiger (SVP). In dieser Lage müssten dem Bundesrat (Regierung) und seinen Unterhändlern der Rücken gestärkt werden. Immerhin liefere der Finanzplatz 20 Prozent der Steuereinnahmen, zwölf Prozent des Bruttosozialproduktes und stelle sechs Prozent der Beschäftigten.

Das Bankgeheimnis gelte nicht uneingeschränkt, sagte Zuppiger. Bei der Bekämpfung von Betrug, Terrorismus und Geldwäscherei seien die Schweizer Vorschriften international vorbildlich und anerkannt. Aber die Achtung der Privatsphäre und des Privateigentums der Bürgerinnen und Bürger sei ein Grundpfeiler des Rechtsstaates.

Gegen die Initiative trat der Sozialdemokrat Rudolf Strahm (SP/BE) namens der Kommissionsminderheit an. Die SVP wolle den europa- und handlungspolitischen Spielraum der Schweiz einengen und die Außenpolitik blockieren. Das Bankgeheimnis dürfe nicht „kanonisiert und heiliggesprochen” werden.

Beim Bankgeheimnis gehe es in Wahrheit um ein „Steuerhinterziehungsgeheimnis”, sagte Strahm. Die Heimatländer der Kundschaft der Schweizer Banken würden um ihre Steuern geprellt. Die EU werde auf längere Sicht einen „Steuerfluchthafen Schweiz” nicht akzeptieren.

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