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Banker zweigte 200.000 Euro ab: Bedingte Haftstrafe

Am Wiener Landesgericht ist ein Banker zu 8 Monaten bedingt verurteilt worden.
Am Wiener Landesgericht ist ein Banker zu 8 Monaten bedingt verurteilt worden. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Ein ehemaliger Bankangesteller ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht rechtskräftig zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Der Mann hatte bei einer 90-Jährigen 200.000 Euro abgezweigt.

Der 50-jährige Angeklagte war seit mehr als 30 Jahren im Bankgeschäft tätig. Zuletzt arbeitete der ehemalige Bankangestellte für ein Institut im Privatkundengeschäft und betreute Wertpapierdepots.

Banker vergriff sich an Konto von 90-Jähriger

In dieser Funktion vergriff er sich von April bis November 2021 am Konto einer vermögenden 90-Jährigen. Ohne das Wissen der Frau tätigte der 50-Jährige Verkäufe und leitete die Erlöse auf sein Konto um. 13 derartige Transaktionen waren von der Anklage umfasst.

Angeklagter Banker zeigt sich vor Wiener Landesgericht geständig

Am Wiener Landesgericht zeigte sich der Mann reumütig geständig. "Mir ist vollkommen klar, dass das absoluter Wahnsinn ist. Ich schäme mich sehr dafür", sagte der 50-Jährige.

Der Bankangestellte sei nicht spielsüchtig und habe auch keinem Luxusleben gefrönt, betonte Verteidiger Normann Hofstätter: "Er hat nicht einmal ein Auto oder eine eigene Wohnung. Er wohnt in Untermiete bei seiner Lebensgefährtin." Allerdings habe das Elternhaus des Mannes Unsummen verschlungen: "Es ist groß und renovierungsbedürftig. Und die Reparaturen sind sehr teuer."

Er sei "in extreme Furcht und Angst gekommen", sich den Erhalt des Hauses nicht mehr leisten zu können, gab der Angeklagte zu Protokoll. Daher habe er das Konto der älteren Dame geplündert: "Ich bin in einen völlig irrationalen Zustand gekommen."

Acht Monate bedingte Haft für Banker

Ein Schöffensenat verurteilte den bisher Unbescholtenen wegen Untreue zu acht Monaten bedingter Haft. Mit dem Urteil waren der inzwischen Beschäftigungslose und sein Rechtsbeistand sowie die Staatsanwältin einverstanden. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

(APA/Red)

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