Das Unterstützungspaket für die österreichischen Banken ist 100 Mrd. Euro schwer. Der Großteil davon steht für eine staatliche Garantie, dass Banken einander wieder Geld leihen. 15 Mrd. Euro beträgt der Rahmen für staatliche Kapitalzuschüsse oder sonstige Eigenkapitalstärkungen für die Finanzbranche.
Sollte eine Bank auf die Hilfe angewiesen sein, kann der Staat einspringen. Ist dies tatsächlich der Fall, wird dem Staat (konkret Finanzminister und Bundeskanzler) ein Mitspracherecht u.a. bei der Verwendung der Gelder sowie bei den Gehältern der Führungskräfte eingeräumt.
Rückwirkend zum 1. Oktober erhöht wird die Einlagensicherung für private Sparer. Bisher waren bei privaten Konten und Sparbücher 20.000 Euro gesichert, wenn die Bank pleitegehen sollte. Die von den Bankenverbänden getragene Einlagensicherung wird auf 50.000 Euro erhöht, was darüber hinaus geht, dafür sind Darlehen oder Anleihen aufzunehmen, für die der Bund dann haftet. Eine höhere Einlagensicherung von bis zu 50.000 Euro gibt es auch für kleine Firmen (KMU, kleine Kapitalgesellschaften) bis 9,6 Millionen Euro Umsatz. Hier gibt es freilich einen Selbstbehalt von zehn Prozent.
Weiters verfügte der Gesetzgeber, dass die Finanzmarktaufsicht sogenannte Aktien-Leerverkäufe, mit denen auf fallende Aktienkurse spekuliert wird, untersagen darf.
Die nächste Sitzung des Nationalrats findet am 28. Oktober statt. Dann werden erstmals die neu gewählten Abgeordneten zusammentreten.