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Bankangestellter half bei Betrug mit: Prozess

Ein 32-jähriger Wiener und seine gleichaltrige Ehefrau sind am Montag im Wiener Straflandesgericht wegen schweren Betrugs und Untreue zu je einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden.

Die beiden waren im Frühjahr 2006 in den Besitz mehrerer Sparbücher einer mittlerweile verstorbenen alten Dame gekommen und hatten diese zu Geld gemacht, obwohl diese mit Losungswörtern besichert waren.

Dass dies gelang, hatte das Paar einem Freund zu verdanken, dessen Vater zufällig in einer Filiale jener Bank beschäftigt war, bei der das offenbar bestohlene Opfer ein hübsches Vermögen – immerhin knapp 90.000 Euro – angelegt hatte. Über Vermittlung bzw. entsprechende Bitten seines Sohnes dürfte der Banker die Losungswörter “geknackt” oder überhaupt umgangen und die Gelder ausbezahlt haben. 2.000 Euro soll der inzwischen ebenfalls verstorbene Mann dafür erhalten haben. Auch sein Sohn bekam für die Vermittlerdienste etwas vom “Kuchen” ab, so dass er nun ebenfalls auf der Anklagebank Platz nehmen musste.

Wie die Täter zu den Sparbüchern gekommen waren, blieb bis zum Ende des Verfahrens unklar. Im Strafantrag der Staatsanwaltschaft Wien wurde diesem Thema keine Beachtung geschenkt. Auch den jungen Richter dürfte das nicht weiter interessiert haben, er stellte jedenfalls keine einzige in diese Richtung gelagerte Frage. Als die Staatsanwältin all ihren Mut zusammennahm und diesbezüglich doch Aufklärung erbat, antwortete ihr der 32-jährige Angeklagte: “Von einer Person habe ich sie bekommen. Das hat sich so ergeben. Das war da.” Mehr wolle er dazu nicht sagen. Richter und Staatsanwältin gaben sich damit zufrieden und setzten das sogenannte Beweisverfahren fort.

Der Richter, der erst seit kurzem Hauptverhandlungen leiten darf, fiel dabei mit weiteren Unsicherheiten auf. Laut Strafprozessordnung wäre es an sich vorgesehen, Angeklagte separat zu befragen, wenn sich diese unterschiedlich verantworten. Im gegenständlichen Fall wurde erstaunlicherweise von abgesonderten Vernehmungen Abstand genommen: Während das Ehepaar umfassend geständig war, behauptete der mitangeklagte Sohn des Bankers, in den Sparbüchern wären Zetteln mit den Losungswörtern gelegen. Außerdem habe er nicht unbedingt geglaubt, dass die “Bücherln” gestohlen worden waren.

Der Sohn wurde schließlich wegen Untreue als Beteiligter zu acht Monaten bedingt verurteilt. Als mildernd wurde ihm neben seiner bisherigen Unbescholtenheit sein “jugendliches Alter” angerechnet. Er sei zum Tatzeitpunkt ja noch keine 21 Jahre alt gewesen, führte der Richter in der Urteilsbegründung aus. Der Angeklagte schüttelte dabei ungläubig den Kopf: “Hören Sie, ich bin 28!” Dessen ungeachtet ist das Urteil bereits rechtskräftig.

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