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Bank-Vorstand hielt Versprechen nicht ein

Eingehend stand Herbert Tumpel zu den so genannten Karibik 1-Geschäften und der Wiederaufnahme der "Sondergeschäfte" mit dem Investmentbanker Flöttl Rede und Antwort.

Aus der medialen „Skandalisierung“ und einem Bericht der Österreichischen Nationalbank (OeNB) über die 1994 beendeten und in weiterer Folge rückgeführten Geschäfte mit Flöttl seien bei der Wiederaufnahme „Konsequenzen“ gezogen worden, sagte Tumpel. Wie der nunmehrige AK-Präsident darlegte, dürfte sich der BAWAG-Vorstand aber nur bedingt daran gehalten haben.

Die Karibik 1-Geschäfte seien „mehrmals ausführlich“ im Aufsichtsrat diskutiert worden, berichtete Tumpel. Das konkrete Risiko habe er nicht gekannt, für diese Beurteilung sei „eindeutig“ der Vorstand zuständig gewesen. Dieser habe dem Kontrollgremium aber berichtet, „und die Berichtererstattung war glaubwürdig“.

Die neuerliche Geschäftsbeziehung der BAWAG mit Flöttl war dann zentrales Thema der Aufsichtsratssitzung vom 20. Juli 1995. „Tatsache war, dass die vorangegangenen Karibikgeschäfte ertragreiche Geschäfte waren. Der Vorstand hat gemeint, dass es sinnvoll wäre, diese wieder aufzunehmen“, gab Tumpel zu Protokoll. Dem Aufsichtsrat sei zugesichert worden, das wirtschaftliche Gesamtrisiko im Auge zu behalten und sich an die Empfehlungen der OeNB und der Bankenaufsicht halten.

Der Aufsichtsrat wurde laut Tumpel dahin gehend informiert, „dass die BAWAG Kredite an die Firmengruppe des Doktor Flöttl vergibt und dass diese Kredite durch entsprechende Wertpapiere und Guthaben besichert sind“. Flöttl habe sich zu einer 120-prozentigen Überdeckung und einer „Nachschusspflicht“ bei eintretenden Verlusten verpflichtet, habe man vom BAWAG-Vorstand erfahren.

„Die Darstellung war so, dass das Risiko überschaubar ist und dass die Frage eines Totalverlusts nicht eintreten kann“, betonte der Zeuge. Der Vorstand habe mehrmals versichert, „dass das keine hochriskanten Geschäfte sind“. Man habe betont, dass ein Zugriffsrecht auf Flöttls Vermögen gegeben war, wäre dieser seiner „Nachschusspflicht“ nicht nachgekommen, erinnerte sich Tumpel.

Laut Tumpel wurde dem Aufsichtsrat aber niemals mitgeteilt, dass dieses Zugriffsrecht zuerst dem betroffenen Broker zugekommen wäre und dass BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner hinsichtlich der Investitionen gleich zu Beginn auf monatliche Depotauszüge verzichtet hatte. Er wäre damit „sicherlich nicht einverstanden gewesen“, bekräftigte Tumpel. Dies hätte „meiner Vorstellung über Sicherheiten völlig widersprochen“.

Außerdem habe sich der Vorstand grundsätzlich verpflichtet, bei Ausweitung des Geschäftsvolumens vorab den Aufsichtsrat zu informieren und dessen Genehmigung einzuholen. „Die Art und Weise der Geschäfte sollte so vorgenommen werden, dass eine Risikoverteilung, eine Streuung gegeben ist“, sagte Tumpel.

Laut Johann Zwettler, der im BAWAG-Vorstand damals für dieses Geschäftsfeld zuständig war, soll die an sich vorgesehene monatliche Überprüfung der Geschäfte mit Flöttl „ein bis zwei Mal pro Jahr“ stattgefunden haben. Zwettler rechtfertigte dies mit dem Hinweis, es habe in Bezug darauf bis Oktober 1998 „keine wesentliche Beanstandung“ gegeben. Außerdem unterstrich er, die Flöttl-Geschäfte wären „exklusiv Elsners Angelegenheit“ gewesen.

In recht emotionalen Worten beklagte Zwettler, „Flöttl und nicht die BAWAG“ habe bei seinen Spekulationen ausschließlich auf den fallenden Yen gesetzt und damit den Totalverlust im Oktober 1998 verursacht. Er bezeichnete dies als „Handlung, die kein ordentlicher Kaufmann macht“. Dennoch hatte Zwettler wie auch sämtliche andere Vorstandsmitglieder mit Ausnahme von Christian Büttner zugestimmt, nach dem Verlust von 637 Mio. US-Dollar neuerlich Kredite an Flöttls Firmen zu vergeben.

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