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Bank muss Schadenersatz zahlen

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Sensationelles Urteil am Wiener Oberlandesgericht: eine Kundin, die nach dem Beheben von 28.000 Euro überfallen worden war, erhält den gesamten Betrag von ihrer Bank zurück.

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat im Fall einer Kundin, die ihre Bank auf Schadenersatz geklagt hatte, nachdem sie nach dem Beheben von 28.000 Euro überfallen worden war zugunsten der Klägerin entschieden. Während die erste Instanz der Frau noch die Hälfte zugestanden hatte, bekam sie im Berufungsverfahren nun den gesamten Betrag zugesprochen.

Kunden vor Überfällen schützen

„Die Bank ist nicht nur verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor Überfällen zu schützen und zu diesem Zweck – wie es manchmal geschieht – Sicherheitsbeamte in den Filialen abzustellen, sondern auch ihre Kunden“, heißt es in der am Mittwoch zugestellten Entscheidung.

Tatbestand

Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine junge Frau wurde im Juli 2003 in einer Filiale der Bank Austria- Creditanstalt in Wien-Fünfhaus von einem Mitglied einer auf so genannte Bankanschlussdelikte spezialisierten Bande beobachtet, wie sie einen hohen Geldbetrag abhob. Über ein Mobiltelefon beschrieb der Kriminelle zwei auf der Straße wartenden Komplizen die Frau und verriet ihnen, dass sie das Kuvert mit dem Geld in den Hosenbund gesteckt hatte.

Am Heimweg wurde die junge Frau von den beiden Männern ausgeraubt. Dabei hatte sie aus Sicherheitsgründen noch ihren Vater gebeten, sie zu begleiten.

Das bei dem Überfall verletzte Opfer wollte von der Bank die Beute zurück und wandte sich an den Wiener Rechtsanwalt Eduard Wegrostek. Dieser hatte mit seiner Klage Erfolg: Während das Erstgericht der Kundin ein Mitverschulden angelastet hatte und darauf hinwies, sie hätte mit einem Taxi heimbringen lassen können und das Kuvert besser schützen sollen, qualifizierte der Berufungssenat (Vorsitz: Brigitte Bauer) diese Einwände als „nicht gerechtfertigt“.

Die Frau habe das Kuvert noch in der Bank in den Hosenbund gesteckt und ihr T-Shirt darüber gezogen. „Ein Transport des Geldes unmittelbar am Körper ist die sicherste Möglichkeit“, heißt es in dem 20 Seiten starken Urteil.

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