“Staatsanwälte sind nicht die Instrumente von politischen Parteien, weder von Regierungs- noch von Oppositionsparteien.” Sie räumte allerdings ein, dass Staatsanwälten in der Vergangenheit Fehler passiert seien.
“Viele gute Leistungen dürfen nicht in den Hintergrund geraten durch die Fehlleistungen einzelner”, so Bandion-Ortner, die auch auf die novellierte Strafprozessordnung verwies, deren Umsetzung “nicht leicht” gewesen sei. Fehler müssten nun analysiert und beseitigt werden: “Wir müssen aus Fehlern lernen.”
Im Fall der Rufdatenerfassung des Mobiltelefons vom BZÖ-Abgeordneten Peter Westenthaler sei insofern ein Fehler passiert, da der entsprechende Beschluss Westenthaler nicht zugestellt worden sei. Die Rufdatenfassung selbst sei aber von einem unabhängigen Gericht geprüft und genehmigt worden, erklärte die Ministerin. Dass in diesem Fall immunitätsrechtliche Bestimmungen umgangen worden waren, schloss sie aus. Der Untersuchungsausschuss werde jedenfalls zeigen, ob Änderungen im Immunitätsrecht durchzuführen sind. Bandion-Ortner wies auch auf einen Erlass im Juli hin – dieser erschwert bereits die Umgehung der Immunität.
Fehler seien auch im Fall der “Strasser-E-Mails”, die Einblick in parteipolitisch motivierte Postenbesetzungen unter dem ehemaligen Innenminister Ernst Strasser (V) gewährten, passiert, wo ein Staatsanwalt einen Akt “übersehen” hatte. Eine dienstaufsichtsbehördliche Überprüfung wurde bereits beauftragt, diese sei jedoch noch in Gange, so Bandion-Ortner.
Die Ministerin räumte ein, dass die Oberstaatsanwaltschaften “mehr in die Pflicht” genommen werden müssten. Sie würde sich eine “stärkere und effizientere” Dienstaufsicht wünschen, will jedoch einen Bericht des Expertenrates abwarten. Dieser soll in den nächsten Wochen fertiggestellt sein.
Thematisiert wurde in der Dringlichen Anfrage auch die Reorganisation im Justizressort. Die Ministerin trat jedenfalls der “Unterstellung” einer parteipolitisch motivierten Stellenbesetzung entgegen: “Ich bin nicht für parteipolitischen Kleinkrieg um einzelne Sektionsleiter zu haben.” Bei der Reorganisation gehe es um die Straffung hausinterner Geschäftsprozesse. “Was daran bedenklich sein soll, kann ich mir nicht erklären.”
Auf die Frage, wie sie künftig parteipolitischen Einfluss abzuwehren gedenke, meinte die Ministerin: “Unter meiner Zeit gab es nie einen und den wird es weiterhin nicht geben. Diese Meinung werde ich weiterhin verfolgen – konsequent und transparent und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.”
Die Ministerin äußerte sich auch zum zuletzt diskutierten Weisungsrecht: “Ich bin zu der Überzeugung gelangt, dass das Weisungsrecht ein notwendiges und unverzichtbares Korrektiv darstellt.” Dadurch würden immer wieder Fehlleistungen korrigiert, zeigte sie sich überzeugt.
Vor der Beantwortung der Dringlichen Anfrage begründete der Grünen-Abgeordnete Peter Pilz die Dringliche. Dabei kam er auch auf die Streitereien im Vorfeld der Sondersitzung mit der FPÖ zu sprechen: “Wir haben keine politische Allianz, sondern eine politische Notwehrgemeinschaft”, so Pilz über die oppositionelle Zusammenarbeit im Untersuchungsausschuss. “Glauben Sie, mir persönlich macht das ein großes Vergnügen, gemeinsam mit BZÖ und FPÖ diese Instrumente einzusetzen? Die Grünen sind keine Partei, die jederzeit bereit ist, in jedes politische Bett zu springen. Das sind wir nicht, das sind andere”, erklärte Pilz.
Mit der Sondersitzung wollen die Oppositionsfraktionen den Druck auf SPÖ und ÖVP erhöhen, der Ladung von derzeitigen und früheren Regierungsmitgliedern in den Untersuchungsausschuss zuzustimmen.
Bandion-Ortner versicherte, Fälle zu prüfen
Nach rund dreieinhalbstündiger Debatte ist am Donnerstag die von der Opposition beantragte Sondersitzung des Nationalrats zum Spionage-Untersuchungsausschuss zu Ende gegangen. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) hatte sich zuvor noch für die Debatte bedankt und versichert, die österreichische Justiz werde alle Fälle eingehend prüfen. Nicht immer sei aber das Strafrecht zuständig.
Die Regierungsparteien stimmten für ihren Entschließungsantrag zur Evaluierung der Vorverfahrensreform. Keine Mehrheit fand der vom BZÖ eingebrachte Antrag, Bandion-Ortner und Innenministerin Maria Fekter (V) sollten zumindest drei mögliche Termine für ein Erscheinen im U-Ausschuss nennen.