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Bandion-Ortner schließt Rücktritt aus

Unmittelbar nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) am Donnerstag im BAWAG-Verfahren bei sieben von neun in erster Instanz Verurteilten die Urteile zur Gänze bzw. großteils aufgehoben hatte, stellte sich Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) im Palais Trautson der Presse.

Das Höchstgericht habe ihre Urteile “in den wesentlichen, wichtigsten Bestandteilen” bestätigt, sagte Bandion-Ortner zur Verwunderung manches Medienvertreters. Ihren Rücktritt schloss Bandion-Ortner neuerlich kategorisch aus.

Der OGH habe beim ehemaligen BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner 14 von 18 Untreue-Fakten bestätigt, bemerkte die Ministerin eingangs ihrer Pressekonferenz. Diesen Umstand hatte sie zuvor per Presseaussendung zu einem Zeitpunkt medial verbreitet, als der OGH im Justizpalast noch im Begriff war, seine Entscheidungen zu verkünden. Bandion-Ortners Statement hatte allerdings einen Haken: Ihre Aussage entsprach nicht den Tatsachen. Der OGH hatte in Bezug auf Elsner nicht vier, sondern fünf Untreuefakten aufgehoben.

Die Justizministerin, die als ehemalige BAWAG-Richterin die Ersturteile ihren Angabe zufolge “mit bestem Wissen und Gewissen ausgefertigt hat”, konzentrierte sich bei ihrem öffentlichen Auftritt ganz auf Ex-BAWAG-Generaldirektor Elsner: “Der Hauptverantwortliche hat die Höchststrafe von zehn Jahren insgesamt bekommen.” Nun stehe fest, dass dieser einen Schaden von rund 1,2 Mrd. Euro angerichtet habe: “Das ist mehr Geld, als in einem Jahr vom Staat für das Karenzgeld ausgegeben wird.”

Den Einwand einiger Journalisten, dass Elsner vom schweren Betrug und der Bilanzfälschung freigesprochen wurde und sich hinsichtlich der Untreue die Schadenssumme von ursprünglich 1,72 Mrd. Euro um rund 500 Mio. Euro reduziert habe, tat Bandion-Ortner mit dem Hinweis ab, dabei handle es sich um “unterschiedliche Rechtsansichten”. Immerhin habe der OGH klargestellt, dass an der BAWAG-Spitze “über ein halbes Jahrzehnt schwere Verbrechen” begangen wurden.

Dass beim Immobilienspekulanten Wolfgang Flöttl, den ehemaligen BAWAG-Vorständen Christian Büttner, Josef Schwarzecker und Hubert Kreuch sowie dem Wirtschaftsprüfer Robert Reiter die Ersturteile im gesamten Umfang aufgehoben wurden, kommentierte Bandion-Ortner wörtlich mit “Die Nebenangeklagten betreffen nur Teilaspekte des Verfahrens.” Außerdem sei damit “der letzte Beweis für das Funktionieren unseres Rechtsstaats” und die Unabhängigkeit der Justiz erbracht: “Der OGH hat den Kreis der Verantwortlichen offensichtlich enger gezogen.”

Auf die Frage, ob es sich dabei für sie nicht um eine persönliche Niederlage handle, erwiderte die Ministerin: “Sprechen wir nicht von Niederlage. Ob es wirklich zu Verfahrensergänzungen kommen muss, steht noch nicht fest.”

Die Frage nach einem Rücktritt stellt sich für Bandion-Ortner nicht: “Ich halte diese Spekulationen für vollkommen überflüssig.” Sie sei “entsetzt”, dass die unabhängige Rechtsprechung mit Parteipolitik vermengt werde, wollte sich Bandion-Ortner ihre vormalige Tätigkeit als BAWAG-Richterin nicht auf ihre Bilanz als Ministerin setzen lassen.

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