Rund 15.000 minderjährige Kinder sind jährlich von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Die Möglichkeit der gemeinsamen Obsorge nach einer Scheidung gibt es in Österreich seit 2001. Die Regelung sei eine “Erfolgsstory”, so Bandion-Ortner, etwa die Hälfte der geschiedenen Paare nehme sie mittlerweile an. Wie Studien im Familienbericht zeigten, sei die Zufriedenheit der Betroffenen höher, es gebe mehr Kontakte zum Kind und die gemeinsame Obsorge wirke deeskalierend.
Die SPÖ ist nicht begeistert: Frauenministerin Heinisch-Hosek zeigte sich gegenüber der Idee am Mittwoch “sehr skeptisch”. Eine automatische gemeinsame Obsorge halte sie für “fatal”, erklärte auch Nationalratspräsidentin Prammer: Bei vielen brauche es eine “Abkühlungsphase” nach der Trennung, sagte sie in der “Presse”, es würde “nicht mehr hinter die Kulissen geschaut”, befürchtete sie im “Standard”.
Handlungsbedarf besteht auch bei der besseren Durchsetzbarkeit des Besuchsrechts – Überlegungen gebe es laut Bandion-Ortner etwa zur Beschleunigung der Verfahren, etwa durch eine Familiengerichtshilfe, die eine außergerichtliche Einigung vorantreiben soll. Diese gehe etwa in dieselbe Richtung wie die von den Familienrichtern vorgeschlagene Vermittlungsstelle mit Psychologen und Sozialarbeitern.