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Bald freier Personenverkehr

Ab dem 1. Juni 2002 sind Staatsangehörige der EU in der Schweiz und Schweizer in der EU rechtlich besser gestellt. Die erste Etappe zum freien Personenverkehr beginnt.

Mit dem Inkrafttreten der bilateralen Abkommen beginnt die erste Etappe auf dem Weg zum freien Personenverkehr.

Wie Direktor Eduard Gnesa vom Schweizer Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) vor den Medien in Bern erklärte, bringt das Freizügigkeitsabkommen neue Chancen. Der Schweizer Wirtschaft öffne sich ein großer Arbeitsmarkt, die Mobilität der Arbeitskräfte werde sich erhöhen.

Die Auswirkungen des Abkommens seien zahlenmäßig schwer abschätzbar, sagte der stellvertretende BFA-Direktor Dieter Grossen. Er rechne nicht mit einer großen Zuwanderungswelle. Schutzklauseln seien aber vorgesehen. Der Arbeitsmarkt Schweiz werde für die EU und der Arbeitsmarkt EU für die Schweiz attraktiver. Am 1. Juni ändert sich Folgendes: Pensionisten und Studierende erhalten ein Recht auf Einreise und Aufenthalt, sofern sie gegen Unfall und Krankheit versichert sind und dem Gastland finanziell nicht zur Last fallen.

EU-Bürger, die in der Schweiz leben, bekommen ein Recht auf Verlängerung oder Erneuerung ihrer Aufenthaltsbewilligung. Die bisherigen Ausländerausweise der rund 350.000 sich für ein Jahr Aufenthaltenden werden indes nicht sofort, sondern erst bei ihrer Verlängerung oder Erneuerung ausgetauscht. Das Saisonnierstatut fällt weg. Bereits hier lebende Saisonarbeitskräfte und auch sich befristet Aufhaltende sind deshalb nicht mehr gezwungen, nach Ablauf ihrer Bewilligung aus der Schweiz auszureisen.

Der Personenverkehr wird schrittweise liberalisiert. Ab dem 1. Juni 2004 werden der Vorrang inländischer Arbeitssuchender und die Kontrolle der Arbeitsbedingungen aufgehoben. Ab dem 1. Juni 2007 ist der Personenverkehr frei, wobei die Schweiz dank einer Schutzklausel wieder Höchstzahlen der Einwanderung festlegen kann.

Nach sieben Jahren, also faktisch im Jahr 2009, kann sich das Schweizer Volk über die Fortführung des Freizügigkeitsabkommens aussprechen. Bei einem Nein würden aber auch die sechs anderen bilateralen Abkommen (Forschung, Submission, Handelshemmnisse, Landwirtschaft, Luft- und Landverkehr) hinfällig.

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