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Bahnunfall in NÖ: Prozess endet mit Diversion

55-Jähriger musste sich u.a. wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
55-Jähriger musste sich u.a. wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. ©pixabay.com (Sujet)
Am Montag stand ein 55-Jähriger in St. Pölten vor Gericht, nachdem er im Oktober 2016 einen Bahnunfall zu verantworten hatte. Der Prozess endete mit einer Diversion.

Nach einem Bahnunfall mit 18 Verletzten im Oktober 2016 in Wieselburg (Bezirk Scheibbs) hat der Prozess wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gemeingefährdung gegen einen 55-jährigen Verschieber am Montag mit einer Diversion geendet. Der Mann muss 2.900 Euro bezahlen, dann wird das Verfahren eingestellt. Er hatte zuvor Verantwortung für das Geschehen übernommen.

Bahnunfall: Vier Personen schwer verletzt

Der Beschuldigte war am 19. Oktober 2016 als Verschieber am Bahnhof Randegg (Bezirk Scheibbs) tätig. Er soll ausgelöst haben, dass sich eine Wagengruppe - bestehend aus einem Mannschafts- und vier Güterwagen - losgelöst hatte und den etwa 20 Kilometer langen Weg bis Wieselburg unkontrolliert zurücklegte. Bei einem Zusammenstoß der herrenlosen Waggons mit einem Regionalzug, der aus St. Pölten nach Scheibbs unterwegs war, erlitten vier Personen schwere und 14 leichte Verletzungen.

Die Staatsanwaltschaft ging von einem Sorgfaltsverstoß des 55-Jährigen bei einem Kuppelvorgang aus. Der Beschuldigte soll eine Wagengruppe außerdem mangelhaft gesichert haben. Der Mann soll den Bremsabsperrhahn nicht geöffnet und die Bremsklötze nicht abschließend kontrolliert haben. Am ersten Verhandlungstag gab der Angeklagte jedoch zu Protokoll, sich vorschriftsmäßig verhalten zu haben.

Nach der Vertagung vom 15. Oktober 2018 wurden u.a. Informationen zu Sprachaufzeichnungen und eine zuvor fehlende Übersicht über Instandhaltungsaufträge zu einem Waggon beigeschafft. Hinweise auf einen technischen Defekt ergaben sich jedoch nicht.

Prozess um Bahnunfall im Bezirk Scheibbs endete mit Diversion

Am zweiten Prozesstag am Montag sah die Welt dann auch für den 55-Jährigen anders aus. Im Gegensatz zu 2018 übernahm er die Verantwortung für das Geschehen. Auch "aus prozessökonomischen Überlegungen", wie es sein Verteidiger ausdrückte. Denn: "Die Prozesskosten explodieren." Allein für die geplante Durchführung einer Tatrekonstruktion seien 25.000 Euro veranschlagt worden, führte der Jurist aus. Zudem gehe die lange Verfahrensdauer seinem Mandanten an die Nieren: "Der Angeklagte sagt, er hält das psychisch nicht mehr aus." Der Rechtsanwalt stellte außerdem fest, dass sich die Dienstvorschriften aufgrund des Unfalls geändert hätten und ein Vorgehen des 55-Jährigen so heute gar nicht mehr möglich sei.

"Sie sind ja keine Maschine, es ist Ihnen ein Fehler unterlaufen, der Auswirkungen auf eine Vielzahl von Personen gehabt hat", sagte der Einzelrichter. Es sei kein Vorsatz vorgelegen, außerdem keine Alkoholisierung. Hinzu komme "jahrelanges Wohlverhalten" des 55-Jährigen, hatte der Richter das Diversionsangebot begründet, mit dem sich der Staatsanwalt und der Verteidiger gleichermaßen einverstanden zeigten.

(APA/Red)

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