Bahnmitarbeiter werden nach schweren Unfällen dienstfrei gestellt

Im Ministerrat ist am Mittwoch eine Novelle des Eisenbahngesetzes beschlossen worden, wonach Bahnmitarbeiter künftig nach schweren Unfällen automatisch dienstfrei gestellt werden. Diese Verpflichtung gilt für 72 Stunden. Arbeitgeber müssen in diesen Fällen außerdem den Bediensteten psychologische Hilfe anbieten, informierte das Verkehrsministerium in einer Aussendung.
Gesetzesnovelle im Ministerrat beschlossen
Von der Freistellung kann nur abgesehen werden, wenn von entsprechend psychologisch geschulten Kräften die Diensteignung festgestellt wird. "Leider kommt es auch im Bereich des Schienenverkehrs zu schweren Unfällen, die für die Triebfahrzeugführerinnen und -führer mitunter schwer zu verarbeiten sind. Bisher fehlten aber konkrete gesetzliche Rahmenbedingungen für deren Unterstützung. Mit der Gesetzesnovelle schaffen wir nun zwei maßgebliche Verbesserungen", konstatierte Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne).
(APA/Red)