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Bart, Haare und Fingernägel: Neue Richtlinien für Polizisten ab 1. August

Am 1. August sollen bei der Polizei neue Regelungen zum Erscheinungsbild in Kraft treten.
Am 1. August sollen bei der Polizei neue Regelungen zum Erscheinungsbild in Kraft treten. ©APA (Sujet)
Die Richtlinien zum Erscheinungsbild der Polizei soll mit 1. August konkretisiert werden. Länge von Bart, Haaren und Fingernägel werden detaillierter geregelt.
Zu langer Bart: Kündigung droht

Die bisherige Regelung verlangte nur ein “gepflegtes Erscheinungsbild”, die neuen Weisungen sind detaillierter, wie der Kurier am Mittwoch berichtete.

Erscheinungsbild der Polizisten: Bisher viel Spielraum

“Die bisherige Regelung war allgemein gehalten, da gab es viel Spielraum”, sagte Hermann Wally, stellvertretender Polizeigewerkschafter am Mittwoch zur APA. Verlangt wurde von den Beamtinnen und Beamten nur ein “gepflegtes Erscheinungsbild”, was das konkret bedeute, sei jetzt ausführlich dargelegt. Die nun adaptierte Version der “Allgemeinen Polizeidienstrichtlinie” wird noch diskutiert, laut Gewerkschaft soll sie am 1. August in Kraft treten.

Überarbeitete “Allgemeine Polizeidienstrichtlinien”

“Die Länge der Haar- und Barttracht ist so zu wählen, dass bei aufrechter Körperhaltung die Uniform weder verdeckt noch in der Funktion beeinträchtigt und den Grundsätzen der Eigensicherung entsprochen wird”, steht in der überarbeiteten Version der “Allgemeinen Polizeidienstrichtlinie”. Langhaarschnitte sind zulässig, wobei die Haare gebunden getragen (Zopf) bzw. hochgesteckt werden müssen. “Haarfärbungen – auch einzelner Haarpartien – dürfen nur dem Spektrum der natürlichen Haarfarben entsprechen.” Erlaubt sind “dezente” Kosmetik und Haarspangen sowie “unauffällige, übliche Nagellackierungen”. Fingernägel, die wesentlich über die Fingerkuppen hinausragen und auffällig lackiert sind, sind dagegen verboten. Tabu sind außerdem sichtbare Hautimplantate, Tunnel im Ohrläppchen und gespaltene Zungen. Das sichtbare Tragen von Tätowierungen, Piercings und Schmuckgegenständen ist verboten. Ausnahmen sind Uhren, Verlobungs-, Partner- oder Eheringe.

Nächsten Donnerstag wird die Richtlinie im Zentralausschuss behandelt, erklärte Reinhard Zimmermann, Vorsitzender der Polizeigewerkschaft. “Wir haben die neuen Richtlinien bisher weder zur Kenntnis genommen, noch ihnen zugestimmt”, sagte er am Mittwoch zur APA.

Regelung zu Schmuck, Tattoos und Piercings

Zu Tattoos und Piercings gab es bereits länger Regelungen, diese sind beispielsweise in den Bewerbungsinformationen zum Polizei-Aufnahmeverfahren auf der Homepage des Innenministeriums abrufbar. Demnach sind “jene Tätowierungen zulässig, die bei aufrechter Körperhaltung und angelegten Armen von der Sommeruniform (kurzes Hemd und lange Hose) verdeckt werden oder die rein kosmetischen Zwecken dienen (Permanent-Make-up)”. Wer ein Tattoo oder ein Piercing hat, muss eine Hepatitis-C-Serologie vorlegen. Laut Innenministeriums-Sprecher Alexander Marakovits gibt es die Dienstanweisung zu Tattoos und Piercings bereits seit Juni 2015.

Erst im Jänner sorgte der Rauschebart eines Wiener Polizisten für Aufregung. Der mehr als 30 Zentimeter lange Bart des Mannes wurde bereits in mehreren Wettbewerben prämiert, 2015 wurde er beispielsweise Vize-Weltmeister in der Kategorie “Vollbart naturale”. Weil seine Abteilung künftig uniformierten Dienst versehen sollte, stand der Polizist vor der Entscheidung, seinen Vollbart zu kürzen oder die Dienststelle zu wechseln. Nach einem Gespräch mit der Personalabteilung kam es zu diesem Wechsel. “Der Beamte versieht weiterhin Dienst in Zivil”, sagte Polizeisprecher Patrick Maierhofer.

(APA/Red)

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