Der Vater muss sich wegen Mordes verantworten, die Mutter wegen Quälens und Vernachlässigens Unmündiger bzw. Wehrloser mit Todesfolge. Der Kleine war in der Nacht auf den 12. Februar in lebensbedrohlichem Zustand ins Landesklinikum St. Pölten gebracht und ins Wiener SMZ Ost überstellt worden, wo er starb.
Baby starb: Vater wegen Mordes vor Gericht
Die Ärzte schlugen wegen mutmaßlicher Misshandlung Alarm. Festgestellt wurden ein Schädelbruch, mehrere möglicherweise auch ältere Rippenbrüche und Hämatome an Armen und Beinen. Die Eltern – beide Polen – wurden in U-Haft genommen, aus der die Frau im August entlassen wurde.
Schädel-Hirn-Trauma als Todesursache
Der 30-jährige Vater war in den Stunden, bevor der Säugling ins Krankenhaus gebracht wurde, in St. Pölten allein mit dem Kind. Die 26-jährige Mutter war mit Freunden in Wien unterwegs. Ein gerichtsmedizinischer Sachverständiger stellte bei dem Baby ein Schädel-Hirn-Trauma als Todesursache fest. Der Bub wurde nur dreieinhalb Monate alt.
(APA/Red.)