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Baby minutenlang geschüttelt - Fünf Monate bedingt

Der Bub soll im Jänner zu Adoptiveltern kommen
Der Bub soll im Jänner zu Adoptiveltern kommen
Ein 43-jähriger Vater, der im März seinen damals zwei Monate alten Sohn minutenlang geschüttelt und ihm den Mund zugehalten haben soll, ist Montagnachmittag im Landesgericht Linz zu fünf Monaten bedingt verurteilt worden. Zudem muss er 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt erbat sich drei Tage Bedenkzeit, es ist daher noch nicht rechtskräftig.

In der Nacht zum 20. März schlief der Säugling schlecht und schrie immer wieder. Sein Vater habe offensichtlich die Geduld verloren und nach dem Schütteln zu einem “weiteren sehr gefährlichen Mittel” gegriffen, sagte der Staatsanwalt: Laut Anklage, die dem Mann das Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer und wehrloser Personen vorwirft, soll er dem Kind die Luftzufuhr abgeschnitten haben.

Baby nichts passiert

Glücklicherweise sei dem Baby – bis auf Einblutungen unter den Bindehäuten – “so gut wie nichts passiert”. Die Schüttelhäufigkeit und -heftigkeit hätten eine gewisse Schwelle nicht überschritten, erklärte eine Gutachterin. Sie wies gleichzeitig darauf hin, dass 25 Prozent derartiger Vorfälle tödlich enden würden.

Mund zugehalten

Der Angeklagte, der auch Vater eines 16-Jährigen ist, bekannte sich zwar schuldig, sagte aber, seinen Sohn nicht über Minuten, sondern “drei-, viermal kräftig geschüttelt” zu haben. “Obwohl’s falsch war”, habe er dem Säugling auch kurz den Mund zugehalten. “Kurz darauf war er die ganze Nacht ruhig.” Das Ganze tue ihm recht leid, so der Beschuldigte. “Wir haben uns nichts ausgemacht vorher”, betonte seine ebenfalls angeklagte 36-jährige Lebensgefährtin. Gegenüber der Polizei hatte sie noch ausgesagt, dass ihr Freund den Buben minutenlang geschüttelt habe, nun sprach sie nur mehr von “zwei Sekunden”.

Fahrlässige Körperverletzung

Die Frau, die von ihrem Vater besachwaltert wird, musste sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten: Sie habe das damals ein Monate alte Kind unbeaufsichtigt gelassen. Es fiel von der Wickelauflage und brach sich das linke Schlüsselbein und eine Rippe. Der Richter machte auf die verminderte Schuldfähigkeit der 36-Jährigen aufmerksam und stellte das Verfahren bei einer Probezeit von zwei Jahren ein. Der Bub befindet sich mittlerweile bei Pflege- und soll im Jänner zu Adoptiveltern kommen. (APA)

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