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"Baby-Hitler" Kurz: Berliner Justiz ermittelt gegen "Titanic"

Die Justiz ermittelt jetzt gegen das Satire-Magazin "Titanic".
Die Justiz ermittelt jetzt gegen das Satire-Magazin "Titanic". ©Facebook
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Ermittlungen wegen der "Baby-Hitler"-Schlagzeile des deutschen Satiremagazins "Titanic" über Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) eingeleitet.
Satire-Magazin hetzt erneut gegen Kurz
Satire-Magazin will "Baby-Hitler" Kurz töten

Wie die Behörde der APA bestätigte, wird geprüft, ob eine “Öffentliche Aufforderung zu Straftaten” vorliegt. Experten rechnen im “Standard” (Dienstag-Ausgabe) allerdings nicht mit einer Anklage.

Die Ermittlungen gehen auf Oktober zurück. Damals war Kurz noch Außenminister und hatte gerade die Nationalratswahl gewonnen. “Titanic” veröffentlichte daraufhin ein Bild des ÖVP-Chefs mit einer Zielscheibe und der Schlagzeile: “Endlich möglich: Baby-Hitler töten!” Die österreichischen Behörden leiteten die Causa an die Kollegen in Deutschland weiter. Dort wurde nun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, wie die Berliner Staatsanwaltschaft der APA bestätigte.

Keinen ernsthaften Aufruf zu Attentat

Mit einer Anklage oder gar Verurteilung des Magazins rechnen vom “Standard” befragte deutsche Medienrechtsanwälte allerdings nicht. Und zwar deshalb, weil Leser des Satiremagazins in dem “Baby-Hitler”-Bild keinen ernsthaften Aufruf zu einem Attentat erkennen würden. Aus der Chefredaktion des Magazins in Frankfurt/Main hieß es auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur denn auch, man mache sich “keine Sorgen”.

Zum Vergleich: Im März des Vorjahres war das Ermittlungsverfahren gegen einen Deutschen eingestellt worden, der auf einer Demonstration der fremdenfeindlichen Pegida einen Galgen mitgeführt hatte, und diesen laut daran befestigten Plakaten für Kanzlerin Angela Merkel und den SP-Politiker Sigmar Gabriel “reserviert” hatte. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war nicht sicher nachweisbar, dass der Mann dadurch Dritte anstiften wollte, Merkel oder Gabriel zu töten. Und der für eine Strafverfolgung wegen Beleidigung nötige Strafantrag der beiden Politiker lag damals nicht vor. Auch von Kurz gibt es nach APA-Informationen keinen Antrag, wegen Beleidigung gegen “Titanic” vorzugehen.

(APA)

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