Automatische Wahlarzt-Abrechnung ab Juli "nicht realistisch"

Daher habe man sich mit Sozialversicherung und Ministerium geeinigt, dass sich die Umsetzung um einige Monate verschieben werde, erklärte die Ärztekammer am Donnerstag. ÖGK und Gesundheitsministerium wollen von einer Verschiebung aber nichts wissen.
Laufende Verhandlungen
Die Verhandlungen würden derzeit noch laufen, aber es herrsche Konsens darüber, dass der ursprünglich angedachte Stichtag mit 1. Juli nicht realistisch sei, behauptete die Ärztekammer (ÖAK) in einer Aussendung. "Denn eine Umsetzung ohne konkrete Richtlinien für Ärztinnen und Ärzte ist sinnlos, darin sind sich alle Beteiligten einig", wurde ÖÄK-Vizepräsident und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, Edgar Wutscher, zitiert.
Offen seien noch Fragen bezüglich der genauen Umsetzung, etwa welche Wahlärztinnen und Wahlärzte von der Umstellung betroffen sein werden oder wie die Finanzierung der entsprechenden Software für die Ordinationen erfolgen solle. Den 1. Juli als Stichtag bezeichnete Wutscher als "Fehlinformation seitens der Gesundheitskasse".
Gesundheitskasse widerspricht
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) verwies auf APA-Anfrage darauf, dass die Verpflichtung von Wahlärztinnen und Wahlärzten zur Nutzung des Systems "WAH Online" per Gesetz ab 1. Juli gilt. "Eine Änderung kann nur durch den Gesetzgeber erfolgen", hieß es. Über die Umsetzung im Detail gebe es Gespräche mit der Ärztekammer und dem Ministerium. Eine Gesetzesänderung des Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), die für eine Verschiebung notwendig wäre, sei nicht geplant, hieß es aus dem Gesundheitsministerium gegenüber der APA.
Ziele der Maßnahme
Ziel der geplanten Maßnahme ist es, dass Patienten, die einen Wahlarzt in Anspruch nehmen, einen Teil der Kosten rascher von der Krankenkasse zurückerstattet bekommen. Bisher müssen Wahlarztrechnungen von Patienten selbst eingereicht werden, um 80 Prozent des jeweiligen Kassentarifs zurückzubekommen. Laut ÖGK warten sie dafür drei bis vier Wochen, teilweise noch länger. Durch die elektronische Einreichung direkt durch den Wahlarzt soll die Bearbeitungszeit auf zwei Wochen gesenkt werden.
Ausnahmen und Bagatellgrenzen
Wahlzahnärzte sind nicht Teil der Regelung. Zudem soll es eine Bagatellgrenze beim Jahresumsatz geben, unter der sich nur sporadisch tätige Ärzte nicht mit dem Abrechnungssystem belasten müssen.
(APA)