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"Auszucker": Räuber bedrohte Überfallopfer im Gerichtssaal mit dem Tod

Der 18-Jährige wurde erneut verurteilt.
Der 18-Jährige wurde erneut verurteilt. ©APA (Symbolbild)
Der 18-Jährige hat bereits fünf Vorstrafen auf dem Konto und bekam für die Todesdrohung ein weiteres Monat Gefängnisstrafe aufgebrummt.

Weil ein 18-jähriger Räuber im vergangenen Mai nach seiner Verurteilung den überfallenen Jugendlichen noch im Gerichtssaal mit dem Tod bedroht hatte, ist der Bursch am Montag im Wiener Straflandesgericht erneut vor Gericht gestanden. Er habe “halt einen Auszucker g’habt”, machte der Angeklagte geltend.

Trotz seines jugendlichen Alters hat es der Bursch bereits auf fünf Vorstrafen gebracht. Zuletzt kassierte er für den Raub 18 Monate unbedingt, zusätzlich wurde eine offene Bewährungsstrafe von sechs Monaten widerrufen. Als ihm sein Verteidiger nach der Urteilsverkündung darlegte, dass er damit zwei Jahre zu verbüßen habe, trat der 18-Jährige zunächst wütend um sich. Dann rief er dem um zwei Jahre jüngeren Jugendlichen, dem er sein Handy geraubt hatte und der sich nach seiner Zeugenaussage noch im Saal befand “Ich erwisch dich, ich erwisch dich! Sei froh, dass ich dich nicht gleich umbringe!” zu.

Die Erklärungsversuche des Täters

Die Staatsanwältin legte umgehend einen Aktenvermerk an und leitete ein Verfahren wegen gefährlicher Drohung ein. “Er war extrem aggressiv”, schilderte sie nun im Zeugenstand den Auftritt des 18-Jährigen vom 13. Mai. Der bedrohte Bursch kam diesmal seiner Zeugenladung nicht nach – möglicherweise aus Angst. Seine Mutter rief jedenfalls kurz vor der Verhandlung den Richter an und berichtete, ihrem Sohn gehe es nicht gut. Die Anwältin des Burschen, die bei der inkriminierten Äußerung unmittelbar neben ihm gestanden war, gab als Zeugin zu Protokoll: “Es war eine eindeutige Todesdrohung.”

“Ich habe dieses Urteil nicht verstanden”, rechtfertigte sich der Angeklagte. Zwei Jahre seien “zu viel” gewesen: “Das war mein erster Raub. Noch dazu war es kein schwerer Raub. Für so was zwei Jahre? Noch dazu war ich damals Jugendlicher.” Er habe sich folglich “in einem Ausnahmezustand befunden”.

Richter Daniel Rechenmacher verhängte am Ende im Sinn der Anklage eine unbedingte Freiheitsstrafe von einem Monat. Er berücksichtigte, dass der 18-Jährige laut einem psychiatrischen Gutachten an einer paranoiden Psychose leidet, “aber so kann man sich trotzdem nicht verhalten. So geht’s einfach nicht.” Der 18-Jährige, der diesmal ruhig blieb und beinahe besonnen wirkte, war damit einverstanden. Die Anklagevertreterin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

(APA, Red.)

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