Austrian Airlines im Verdacht: Benachteiligung von Schweizer Passagieren?

Die Begründung des Unternehmens, dass die Schweiz nicht zur EU gehöre und daher die europäische Fluggastrechteverordnung nicht gelte, steht auf wackeligen Füßen.
Keine Entschädigung trotz ...
Eine Untersuchung des "Tages-Anzeiger" hat ergeben, dass Schweizer Passagiere, die via Wien reisen – einer beliebten Umsteigeverbindung zu östlichen Reisezielen –, bei erheblichen Verzögerungen oft keine Entschädigung erhalten. Ein markantes Beispiel ist das eines Innerschweizer Ehepaars, das trotz sechs Stunden Verspätung von Los Angeles nach Zürich keine Entschädigung von Austrian Airlines erhielt.
Trotz der Begründung der Airline ist laut dem Bundesamt für Zivilluftfahrt und der EU-Kommission klar: Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt auch für die Schweiz aufgrund bilateraler Abkommen. Daher haben auch Schweizer Passagiere Anrecht auf Ausgleichszahlungen, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind.
"Schuldeingeständnis ohne Fehlerbewusstsein"
In der Kontroverse um diese Rechtsauslegung hat Austrian Airlines auf Fragen des "Tages-Anzeiger" nicht konkret geantwortet und auch nicht klargestellt, ob sie in Zukunft die EU-Richtlinien einhalten wird. Simon Sommer, Jurist bei Cancelled.ch, deutet die Reaktion des Unternehmens als "Schuldeingeständnis ohne Fehlerbewusstsein". Sollte sich die Praxis von Austrian Airlines nicht ändern, könnte es zu einem Gerichtsverfahren in Wien kommen.
(VOL.AT)