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Ausschreitungen in Wien: Deutscher Polizist unter Hooligan-Verdacht

Ausschreitungen vor Ländermatch
Hooligans verwürsten Wiener Innenstadt

Ein deutscher Polizist aus Gelsenkirchen steht im Verdachter ein gewaltbereiter Fußball-Hooligan zu sein.

Hooligans verwüsteten Wiener Innenstadt

Der 28-jährige Beamte soll im Juni an den Randalen von Fußball-Hooligans in der Wiener Innenstadt beteiligt gewesen sein. Am Rande des Länderspiels zwischen Österreich und Deutschland wurde vor allem der Schwedenplatz verwüstet und ein starkes Polizeiaufkommen versuchte die Situation in den Griff zu bekommen. Insgesamt wurden 213 deutsche Fußballfans festgenommen.

Deutscher Polizist unter Hooligan-Verdacht

Der Sprecher des Gelsenkirchender Präsidiums, Konrad Kordts bestätigte am Freitag, dass der Beamte in der Kartei für “Gewalttäter Sport” geführt ist. “Es liegen aber bislang keine Beweise gegen ihn vor. Er war als Fan in Wien und hielt sich im Dunstkreis der Hooligans auf.”

Der Beamte bestreitet irgendetwas gemacht zu haben. Dennoch wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. “Die Staatsanwaltschaft hat bisher die Aufnahme eines Verfahrens aus Mangel an Beweisen abgelehnt. Und das Disziplinarverfahren ruht auch derzeit”, erklärte Kordts weiter.

nun warte man auf belastende Videoaufnahmen aus Österreich.

Polizei bestätigt Verdacht

“Er war als Fan in Wien und hielt sich im Dunstkreis der Hooligans auf. Seine Personalien wurden aufgenommen, mehr nicht. Er bestreitet, irgendwas gemacht zu haben”, sagte Kordts. Trotzdem wurde die Staatsanwaltschaft Essen eingeschaltet und ein Disziplinarverfahren eingeleitet. “Die Staatsanwaltschaft hat bisher die Aufnahme eines Verfahrens aus Mangel an Beweisen abgelehnt. Und das Disziplinarverfahren ruht auch derzeit”, erklärte Kordts.Das kann sich jedoch ändern, wenn belastendes Material aus Österreich kommen sollte. In Wien werten die Ermittler noch umfangreiches Videomaterial von den Vorfällen aus. Der WDR hatte am Donnerstag berichtet, dass ein Polizist in der Gewalttäter-Datei registriert sei. Der Eintrag und das Disziplinarverfahren seien aber “ein routinemäßiger Verwaltungsvorgang”, sagte Kordts.

 

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