Das gab ein Parteisprecher am Montag im Anschluss an die Gremiensitzungen bekannt. Für den Antrag des Präsidiums auf Parteiausschluss des ehemaligen stellvertretenden Bundesparteivorsitzenden stimmten den Angaben zufolge 28 von 35 Mitgliedern des Bundesvorstandes. Es gab zwei Gegenstimmen und fünf Enthaltungen. Außerdem kündigte Fraktionschef Wolfgang Gerhardt an, dass Möllemann auch aus der Bundestagsfraktion der FDP ausgeschlossen werden solle.
Der frühere Parteivize Möllemann hatte ein Ultimatum der FDP-Spitze verstreichen lassen, nach dem er innerhalb einer Woche freiwillig aus der Partei austreten sollte. Möllemann hatte zugegeben, das Parteiengesetz gebrochen und falsche Angaben über Spender im Rechenschaftsbericht der nordrhein-westfälischen FDP (NRW FDP) gemacht zu haben. Gegen Möllemann laufen zwei Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften Düsseldorf und Münster. Am Sonderparteitag der NRW FDP am gestrigen Sonntag wurde der bisherige FDP-Landesvize Andreas Pinkwart zu Möllemanns Nachfolger als Chef der nodrhein-westfälischen FDP gewählt.
Dem nunmehrigen Ex-Chef der NRW FDP, ehemaligen Bildungsminister (1987-91), Wirtschaftsminister (1991-93) und Vizekanzler (1991-93) unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU), wird eine Affäre um illegale Millionen-Spenden angelastet. Außerdem wird ihm vorgeworfen, eine Änderung des politischen Kurses der FDP mit dem Ziel einer populistischen Rechtspartei angestrebt zu haben.
Dazu wird als Beleg vor allem ein Wahlkampf-Flugblatt angeführt, das er im Alleingang herausgegeben habe. Auf dem Flugblatt waren Israels Ministerpräsident Ariel Sharon und der Vize-Vorsitzende des Zentralrates der Juden in Deutschland, Michel Friedman (CDU), angegriffen worden.
Voraussetzung für einen Parteiausschluss aus der FDP ist grundsätzlich ein Parteiordnungsverfahren vor einem Schiedsgericht der Liberalen. Zuständig im Fall Möllemann ist nach Angaben der FDP-Zentrale in Berlin zunächst das FDP-Landesschiedsgericht in Nordrhein-Westfalen; bei Streitigkeiten muss dann das Bundesschiedsgericht der Liberalen entscheiden. In dem Verfahren müsste Möllemann angehört werden. Allerdings könnte Möllemann gegen einen Parteiausschluss auch ein ordentliches Gericht anrufen.
Zur Einleitung einem Ausschlussverfahren aus der Bundestagsfraktion sind die Unterschriften von einem Viertel der Abgeordneten nötig. Ein Ausschluss muss zunächst in einer Anhörung erörtert werden. Danach entscheidet die Fraktion binnen 48 Stunden über den Ausschluss. Notwendig ist dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit.