Ausländer in Haft: Formulare falsch übersetzt
Ausländer in Haft erhalten laut der Wiener Rechtsanwaltskammer zum Teil falsch übersetzte Formulare. Deren Übersetzung ins Englische und Französische stimme mit dem deutschen Text nicht überein bzw. sage sogar das Gegenteil aus. Darauf machten die Rechtsanwälte am Donnerstag in einer Ausendung aufmerksam. Das Problematische dabei: Es geht um Fragen des Rechtsbeistandes.
Ich kenne = Ich verzichte
Konkret geht es um ein Beiblatt zum Haftbericht II/Verständigungsblatt für Festgenommene. Dieses enthält zur Unterschrift den Passus auf Deutsch: Ich kenne mein Recht, eine Vertrauensperson oder einen Rechtsbeistand verständigen zu dürfen. Die englische Übersetzung lautet demnach: WALVER: I hereby walve the right to a person of confidence (or a legal counsel) informed of my arrest. Wenn man die unrichtige Rechtschreibung von Waiver berücksichtige, solle das offensichtlich bedeuten: Ich verzichte auf eine Vertrauensperson (oder einen Rechtsbeistand)…, kritisiert die Rechtsanwaltskammer. Gleiches gelte für die französische Übersetzung RENONCIATION: Jai renonccé dinformer une personne de confiance (oú un advocat) de mon arrestation.
Für den Präsidenten der Wiener Rechtsanwaltskammer, Harald Bisanz, ist dies absolut nicht nachvollziehbar. Handle es sich doch um ein offizielles Beiblatt, das Inhaftierten regelmäßig zur Unterschrift vorzulegen sei. Auch unter Berücksichtigung des Bestrebens, Strafverfahren möglichst rasch abzuwickeln, sei ein Szenario, und sei es durch einen Übersetzungsfehler, einen Verdächtigen seines Grundrechtes auf Verteidigung zu beschneiden, entschieden genau der falsche Weg.
“Bedenkliches Rechtsstaatsverständnis”
Bisanz: Entgegen allen Beteuerungen in der Vergangenheit lässt dieses Geschehen ein bedenkliches Rechtsstaatsverständnis vermuten (und sei es aus intellektueller – allerdings hochgradiger – Ungenauigkeit). Und das im Herzen von Europa, so Bisanz. Die Wiener Rechtsanwälte sehen hier akuten Handlungsbedarf durch das zuständige Innenministerium.