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Aus Langeweile Feuer in mehreren Wiener Wohnhäusern gelegt: Duo verurteilt

Die teilbedingten Strafen für die Jugendlichen sind bereits rechtskräftig.
Die teilbedingten Strafen für die Jugendlichen sind bereits rechtskräftig. ©APA (Sujet)
Zwei jugendliche Feuerteufel erhielten am Freitag teilbedingte Strafen, da sie im März aus Frust und Langeweile Brände in mehreren Wohnhäusern in Wien gelegt haben.

Aus Frust und Langeweile, so das psychiatrische Gutachten, haben zwei Jugendliche im März dieses Jahres in zahlreichen Wiener Wohnhäusern Brände gelegt. Die beiden Burschen, 19 und 21 Jahre alt, wurden dafür am Freitag am Wiener Landesgericht rechtskräftig zu jeweils 24 Monaten, davon 19 Monate auf drei Jahre bedingt, verurteilt.

Jugendliche legten aus Frust und Langeweile Brände in Wiener Häusern

Arbeitslos und aufgrund von Drogen- und Alkoholkonsum ohne wirkliche Perspektive, hatten sich die beiden Anfang März zum Kiffen getroffen. Dabei kamen die bisher Unbescholtenen auf die Idee, Feuer zu legen – warum, das versuchte die vorsitzende Richterin Martina Hahn vergeblich aus den voll geständigen Angeklagten herauszubekommen. Dass durchaus Schlimmeres hätte geschehen können, das war dem Duo aber durchaus bewusst gewesen, als man zuerst im Alsergrund in einigen Häusern Feuer legte.

Danach gingen sie in ein nahegelegenes Personalwohnheim des AKH, wo sie den Feuerwehreinsatz beobachteten und zwei immerhin neun Kilogramm schwere Feuerlöscher aus dem 14. Stockwerk warfen. Anschließend legten sie im 15. und 16. Bezirk weitere Brände. Erst als der 21-Jährige sich durch eine Stichflamme selbst verletzte, stoppte man das Treiben, um in der folgenden Nacht weitere Taten zu setzen. Unter anderem auch in dem AKH-Wohnheim, wo sie auch eine Spendenbox plünderten. Anschließend war der Spuk vorüber. Angeklagt waren insgesamt zwölf Delikte, wobei die Staatsanwaltschaft einige Brandlegungen aber bereits zusammengefasst hatte.

Angeklagte durch DNA-Spuren ausgeforscht

Erst im August wurden die beiden Beschuldigten aufgrund von DNA-Spuren ausgeforscht und festgenommen. Von dem unbedingten fünf Monaten ihrer Strafe haben sie seither den Großteil abgesessen. Am 8. bzw. 11. Jänner werden sie in die Freiheit entlassen – allerdings unter der Auflage, Bewährungshilfe sowie Psycho- und Drogentherapie in Anspruch zu nehmen.

Freunde sind die beiden übrigens nicht mehr: Bereits vor ihrer Festnahme hatten sie sich wegen Schulden und eines angeblich gestohlenen Handys überworfen.

(APA/Red)

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