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Aus für Erinnerung ans abgelaufene Parkpickerl in Wien: ÖAMTC kritisiert

Wenn das Parkpickerl abläuft, wird man künftig nicht mehr rechtzeitig erinnert
Wenn das Parkpickerl abläuft, wird man künftig nicht mehr rechtzeitig erinnert ©APA (Sujet)
Aus Datenschutzgründen wurde die bisher automatisch erfolgte Erinnerung an ein in Kürze ablaufendes Parkpickerl in Wien jüngst abgeschafft. Vom ÖAMTC kommt massive Kritik an dieser Tatsache und den möglichen Folgen.
Parkpickerl: Einigkeit bei Reformbedarf

Wer in Wien ein "Parkpickerl" besitzt, wurde von der Stadt bislang in der Regel über den Ablauf der Gültigkeit informiert. Am Montag wurde bekannt, dass aus Sicht der Stadt Wien eine solche Erinnerung aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen nicht mehr möglich ist.

Parkpickerl abgelaufen: Online-Abfrage als ÖAMTC-Tipp

Die Folge: Eine Häufung von Organstraf- und Anonymverfügungen und entsprechender Anfragen in der Rechtsberatung des Clubs, weil viele Zulassungsbesitzer nicht über das Auslaufen ihres Parkpickerls bzw. das Entfallen der Erinnerung Bescheid wissen.

"Wer unsicher ist, wie lange sein Pickerl noch gilt und den Ausstellungsbescheid nicht zur Hand hat, sollte daher unbedingt online eine Gültigkeitsabfrage durchführen", rät ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried. Zumal seit Einführung des Parkchips der Geltungszeitraum auf diesem mit freiem Auge nicht mehr erkennbar ist. Möglich ist das unter diesem Link, wo in der Rubrik "Meine Amtswege" das Feld "Parkpickerl Gültigkeitsabfrage" zu finden ist.

EU-Datenschutzverordnung macht Änderung notwendig

Hintergrund der Problematik ist die im vergangenen Jahr in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union. Die übliche Abfrage im Zulassungsregister, mit der laut Stadt Wien vorab die Berechtigung zur Inanspruchnahme (Wohnort, Zulassung) geprüft wird, ist damit ohne konkrete Zustimmung nicht mehr zulässig.

Für den ÖAMTC ist allerdings nicht nachvollziehbar, wieso zuerst die Voraussetzungen zur Ausgabe des Parkpickerls geprüft und erst danach die Antragsteller kontaktiert werden.

Datenschutz-konformer Lösungsvorschlag

Authried schlägt daher vor, die Betroffenen zunächst anzuschreiben und an das Auslaufen der Berechtigung zu erinnern. "Für den Fall, dass eine Verlängerung des Pickerls gewünscht ist, sollten die Zulassungsbesitzer daraufhin einen entsprechenden Antrag stellen. Erst in weiterer Folge hätte dann die Prüfung der Voraussetzungen für die Verlängerung der Genehmigung via Zulassungsdatenbank zu erfolgen. Damit wäre das datenschutzrechtliche Problem gelöst", stellt der ÖAMTC-Jurist abschließend klar.

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