Aufstockung von IFM bei Flughafen Wien geprüft

Das Wirtschafts- und Arbeitsministerium prüfe dieses Angebot der Aufstockung der Anteile am Flughafen Wien nun nach dem Investitionskontrollgesetz, teilte IFM am Mittwoch in einer Aussendung mit. Werner Kerschl, Executive Director von IFM Investors, zeigte sich im Gespräch mit der APA zuversichtlich, dass die Aufstockung letztlich genehmigt wird.
Aufstockung von australischer IFM bei Flughafen Wien geprüft
IFM hat Mitte Juni ein Angebot über 33 Euro je Aktie gelegt, was damals um rund 25 Prozent über dem letzten Schlusskurs lag. Derzeit notiert die Aktie mit 32,95 Euro praktisch bei dem Angebotspreis. Vorstand und Aufsichtsrat des Flughafen Wien haben Mitte August von der Annahme des Kaufangebots abgeraten, einerseits weil der Kaufpreis als zu niedrig eingeschätzt wurde, andererseits weil bei einer flächendeckenden Annahme droht, dass das Unternehmen mangels Streubesitz von der Wiener Börse gestrichen wird.
Wien und Niederösterreich halten je 20 Prozent am Flughafen Wien
Derzeit halten Wien und Niederösterreich je 20 Prozent, die Mitarbeiter 10 Prozent und IFM 40 Prozent am Flughafen Wien. Keiner der Großaktionäre plant, Anteile zu verkaufen. Sollte IFM auf 49,9 Prozent aufstocken, bliebe kein Streubesitz übrig.
Für Kerschl wäre ein Abgang von der Börse kein Problem. "Ein gut geführtes Unternehmen muss nicht unbedingt gelistet sein", sagte er zur APA. Für ihn ist es nicht nachvollziehbar, warum Vorstand und Aufsichtsrat von der Annahme des IFM-Angebots abraten. IFM veranlage Gelder von Pensionsfonds langfristig und sei an 17 Flughäfen beteiligt und habe entsprechende Erfahrung in dem Sektor.
IFM werde Angebot über Anteile am Flughafen Wien bis Oktober halten
Grundsätzlich werde IFM jedenfalls mit dem Ministerium zusammenarbeiten und halte das Angebot, das bis zum 6. Oktober läuft, unverändert aufrecht. Die gebotenen 33 Euro stellen aus Sicht von IFM eine "attraktive Prämie" dar angesichts großer Unsicherheiten für den Luftverkehr und auch weil die Aktie relativ illiquide sei.
Die Frist für die Erfüllung der aufschiebenden Bedingungen, also dem Vorliegen der Genehmigungen aus Wien und Malta, soll aber verlängert werden. Denn so eine Prüfung nach dem Investitionskontrollgesetz (InvKG) dauere im Schnitt so etwa zwei Monate und damit voraussichtlich länger als bis zum Ende der Annahmefrist.
Österreich mit strengen Regeln für Firmenbeteiligung aus dem Ausland
Österreich hat seit Juli 2020 strenge Regeln, wenn sich Firmen von außerhalb der EU an heimischen Unternehmen beteiligen wollen. Es gibt eine Genehmigungspflicht durch das Wirtschaftsministerium, sobald eine Beteiligung über 25 Prozent geplant ist. In sensiblen Sektoren behält sich das Ministerium in Österreich schon ab 10-prozentiger Beteiligung ein Veto vor.
(APA/Red)