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Aufregung um Unteroffizier in SS-Uniform

Anfragen an Verteidigungsministerin Klaudia Tanner
Anfragen an Verteidigungsministerin Klaudia Tanner ©APA
Dass ein Unteroffizier, der eine SS-Uniform getragen und den Hitlergruß gezeigt hat, laut einem Bericht des "Kurier" weiter im Bundesheer tätig sein darf, sorgt für Aufregung.

Die SPÖ forderte am Donnerstag "Nulltoleranz bei Wiederbetätigung im Bundesheer". "Weder das Gericht noch die dafür einzig zuständige Disziplinarbehörde haben eine Entlassung erwirkt", betonte ein Bundesheer-Sprecher.

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Laut dem Zeitungsbericht wurde der Soldat vor einem Geschworenengericht zu zehn Monaten bedingt verurteilt, von der Disziplinarbehörde zu einer Geldstrafe in der Höhe von 4.968 Euro. In dem Urteil wegen Wiederbetätigung werden die Vergehen des Oberstabswachtmeisters von der Disziplinarkommission demnach so geschildert: Der Soldat habe im Internet unter anderem eine Uniform, Hakenkreuz-Abzeichen und Hakenkreuz-Fahnen bestellt und sich mit Aufnähern mit SS-Runen, Reichsadler und Hakenkreuz eine SS-Uniform gebastelt. Diese Uniform soll er mindestens fünf Mal getragen haben, Fotos davon tauchten in sozialen Netzwerken auf.

Mehrfach Hitlergruß gezeigt

Auch den Hitlergruß soll der Heeresangehörige mehrfach gezeigt haben, etwa in der Kantine des Sportvereins, am Fußballplatz oder vor Kameraden in der Kaserne. Außerdem soll er Knallkörper aus dem Heeresbestand mit nach Hause genommen haben. Vor der Behörde gestand er alle Vorwürfe, will aber alle Taten unter Alkoholeinfluss begangen haben.

Entrüstung bei der SPÖ

Dass der Soldat weiter im Dienst bleibt, sorgt für Entrüstung bei der SPÖ-Sprecherin für Erinnerungskultur Sabine Schatz und SPÖ-Wehrsprecher Robert Laimer, sie stellten dazu parlamentarische Anfragen an Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) und Justizministerin Alma Zadić (Grüne). "Dieser Fall des Unteroffiziers und der Umgang im Bundesheer mit NS-Wiederbetätigung müssen dringend aufgeklärt werden", meinte Schatz in einer Aussendung. "Wiederbetätigung muss ein Ausschlussgrund für Soldaten aus dem Bundesheer sein", forderte Laimer.

Im Verteidigungsministerium wurde gegenüber dem "Kurier" betont, dass man Wiederbetätigung "nicht duldet, entschieden und unmissverständlich dagegen auftritt und alle möglichen rechtlichen Schritte dagegen unternimmt". Im konkreten Fall habe man Disziplinaranzeige erstattet und eine Dienstenthebung durchgeführt. Das Strafgericht hätte durch eine mehr als einjährige Freiheitsstrafe den Amtsverlust bewirken können, hieß es.

Soldat versetzt

"Weder das Gericht noch die dafür einzig zuständige Disziplinarbehörde haben eine Entlassung erwirkt", erklärte Bundesheer-Sprecher Michael Bauer außerdem auf Twitter. Die Bundesdisziplinarbehörde sei die höchste Instanz für Beamte und für das Bundesheer seien die Entscheidungen bindend. "Es gibt darüber keine Instanz mehr. Das Bundesheer hat diese Entscheidung zu akzeptieren." Der Soldat sei versetzt worden.

(APA)

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