Anlass ist die Beschwerde eines Linzer Ehepaars, das vom Rathaus keine Lizenz bekommen haben soll. Bevorzugt wird nämlich, wer bereits im Vorjahr einen Stand hatte. Am Freitag wird darüber im VfGH öffentlich verhandelt. Eine Entscheidung wird es vermutlich noch nicht geben, so ein Sprecher.
Während der VfGH von einem möglichen Eingriff in das Recht auf freien Marktzugang spricht, wird die Regelung im Marktamt verteidigt. Sie diene zur Sicherung von Qualität und Kontinuität, außerdem könne man dadurch die Zahl der Punschstände am Rathausplatz limitieren, hatte Dezernatsleiter Franz Kopecky vergangenen November betont: Wenn der Verfassungsgerichtshof der Meinung ist, dass man das ändern muss, werden wir uns etwas überlegen. Aber es wäre schade drum.