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Auflösung des Mythos: Von wegen erst nach drei Tagen!

©AK mythbuster Gasthaus Krone, Thal-Sulzberg
Die AK Vorarlberg klärt gemeinsam mit „Glaser“ über den Mythos Arztbestätigung auf.

Eine Arztbestätigung muss man immer erst ab dem dritten Tag eines Krankenstandes vorlegen? Keineswegs! Was dahinter steckt und wie die arbeitsrechtliche Lage wirklich ist, erfahren Sie an dieser Stelle.

Mythos und Auflösung

In den VN und im dazugehörigen Video auf VOL.AT wird Ihnen der Schauspieler Markus Vögel (Hausname „Glaser“) am Samstag jeweils einen Mythos vorstellen – nebenan finden Sie die nächste Volksweisheit aus dem Arbeitsrecht. Am Montag darauf finden Sie dann die Auflösung in den VN und auf VOL.AT.

Mythos einsenden

Wenn Sie auch einen Mythos aus dem Bereich Konsumenten- und Arbeitsrecht haben, senden Sie ihn bitte an: mythos@vn.at

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