Auflösung des Mythos: Keine Regel ohne Ausnahme

©AK mythbuster
Gasthaus Krone, Thal-Sulzberg
Die AK Vorarlberg klärt gemeinsam mit „Glaser“ über einen Mythos aus dem Arbeitsrecht auf.
Fakt ist: Grundsätzlich stimmt, dass während der Probezeit jedes Dienstverhältnis, egal aus welchem Grund, mit sofortiger Wirkung gelöst werden kann. Doch eine Auflösung wegen Schwangerschaft in der Probezeit ist diskriminierend und daher rechtsunwirksam. Was dahinter steckt, erfahren Sie an dieser Stelle.
Mythos und Auflösung
In den VN und im dazugehörigen Video auf VOL.AT wird Ihnen der Schauspieler Markus Vögel (Hausname „Glaser“) am Samstag jeweils einen Mythos vorstellen – nebenan finden Sie die nächste Volksweisheit aus dem Arbeitsrecht. Am Montag darauf finden Sie dann die Auflösung in den VN und auf VOL.AT.
Mythos einsenden
Wenn Sie auch einen Mythos aus dem Bereich Konsumenten- und Arbeitsrecht haben, senden Sie ihn bitte an: mythos@vn.at