AA

Aufhebung des Verbot von Beihilfe zum Selbstmord: Regierung schweigsam

Das Verbot wurde gekippt.
Das Verbot wurde gekippt. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Schweigsam zeigte sich die Regierungsspitze am Freitag zur Aufhebung der Strafbarkeit der Beihilfe zum Selbstmord durch den Verfassungsgerichtshof.
VfGH kippt Verbot von Beihilfe zum Selbstmord

In der Pressekonferenz über die feiertäglichen Corona-Regelungen darauf angesprochen, verwiesen Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) auf Stellungnahmen von Parteikolleginnen.

Gesetzliche Regelung muss bis 31.12.2020 stehen

Der VfGH hat eine lange Reparaturfrist - bis 31. Dezember 2021 - vorgesehen, damit gesetzliche Regelungen für den (ab dann erlaubten) assistierten Suizid geschaffen werden können. Es muss festgelegt werden, in welchem Ausmaß Beihilfe zum Selbstmord erlaubt sein wird, und es gilt, Missbrauch zu verhindern.

Jetzt müsse man "prüfen, welche gesetzlichen Schutzmaßnahmen notwendig sind", hat ÖVP-Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (auf deren Stellungnahme Kurz verwies) in einer Aussendung erklärt. Sie zeigte sich überrascht, dass der VfGH von seiner eigenen Rechtsprechung abgewichen sei - und betonte: "Das Leben ist das höchste Gut und genießt aus gutem Grund verfassungsrechtlich höchsten Schutz. Wir werden auch weiterhin dafür sorgen, dass niemand den Wert seines Lebens infrage stellen muss."

Auch Maurer zeigt sich zurückhaltend

Zurückhaltend reagierte auch - die von Kogler genannte - Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer in einer Stellungnahme gegenüber der APA: "Die Folgen der Entscheidung des VfGH zum Thema Beihilfe zum Suizid bedürfen einer umfassenden Prüfung. Im Wissen darum, dass das Thema Sterbehilfe gerade auch angesichts Österreichs Geschichte besonders sensibel ist, braucht es aus grüner Sicht eine breite Einbindung von Expertinnen und Experten und der Zivilgesellschaft", meinte sie.

Weitere Kritik von Ärzten und Kirche an VfGH-Urteil

Weitere kritische Stimmen zur Entkriminalisierung der Beihilfe zum Selbstmord waren am Samstag aus der Kirche und aus Ärztekreisen zu hören. Für das "Salzburger Ärzteforum für das Leben" ist diese Entscheidung des VfGH ein "Dammbruch", der weitreichende negative Folgen haben könnte. Die Bischöfe Josef Marketz und Wilhelm Krautwaschl unterstrichen die Betroffenheit der katholischen Kirche angesichts der Legalisierung der assistierten Selbsttötung.

"Große Sorge und Betroffenheit" äußerte das Salzburger Ärzteforum in einer Aussendung. Mit diesem "Dammbruch" werde eine "schiefe Ebene betreten, deren Dynamik man in den Benelux-Staaten, der Schweiz oder Kanada in verschiedensten Variationen vor Augen geführt bekommt". Der ersten Ausnahmeregelung zur Tötung eines Menschen unter Mitwirkung eines anderen könnten weitere folgen. Es liege in der Verantwortung der Politik, dies zu verhindern. Die Vereinigung von mehr als 350 deutschsprachigen Ärzten richtete an den Gesetzgeber "einen eindringlichen Appell, jede rechtliche Möglichkeit auszuschöpfen, um die Folgen dieses VfGH-Urteils zu minimieren".

Auch Kärntens Bischof Josef Marketz forderte die Politik auf, unmissverständlich den Missbrauch des nötigen neuen Gesetzes - für das der VfGH bis Ende 2021 Zeit gelassen hat - zu verhindern. Er plädierte vehement für den weiteren Ausbau und die noch intensivere Stärkung von Hospiz- und Palliativeinrichtungen sowie der Suizidprävention.

Steirischer Bischof mit heftiger Kritik an Entscheid

Heftige Kritik am VfGH-Entscheid übte der steirische Bischof Wilhelm Krautwaschl: "Das menschliche Leben ist schützenswert - von Anfang bis zum Ende. Diese grundlegende Botschaft unseres Glaubens und damit auch des Verständnisses vom Menschen und dem Miteinander in der Gesellschaft wird durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes ausgehebelt", meinte er laut Kathpress. Er sieht den "Dammbruch eingeleitet: menschliches Leben und damit auch Leiden, Behinderung und Sterben werden verhandelbar. Das schmerzt mich und wohl viele, die das Leben als Geschenk aus Gottes Hand betrachten, zutiefst."

Für den Wiener Pastoraltheologen Paul Zulehner zeigt die Debatte über den assistierten Selbstmord eine "in der Tiefe der Kultur" vorhandene gesellschaftliche Polarisierung. Auf den Gesetzgeber komme jetzt eine "Heidenarbeit" zu: Er müsse etwa erst klären, was unter "menschenwürdigem Sterben" in einer solidarischen Kultur und unter "unerträglichen Schmerzen" in einer Zeit der Hightechmedizin zu verstehen sei. Und es müsse verhindert werden, dass Sekundärinteressen wie etwa Belastung durch Pflege oder Kosten des oft langen Sterbens das hehre Argument freier Selbstbestimmung unterwandern.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Aufhebung des Verbot von Beihilfe zum Selbstmord: Regierung schweigsam
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen