Auf Weg zu attraktiverem und modernen Landtag
Wesentliche Neuerungen sind die Modernisierung der Landtagsarbeit durch Einführung einer “Aktuellen Stunde” und die Umgestaltung der Anfragedebatten, was zu einem lebendigeren und für die Öffentlichkeit interessanteren Sitzungsablauf führen wird. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Einführung einer Karenzierung von Abgeordneten im Falle der Betreuung von Kleinkindern und für Pflegeleistungen in der Familie – ein Beitrag zur besseren Vereinbarung von politischem Engagement, Beruf und Familie. Die Einbringung Selbständiger Anträge soll künftig von zwei anstelle bisher drei Abgeordneten möglich sein, was eine Verbesserung der Rechte kleiner Landtagfraktionen mit sich bringt. Weitere Neuregelungen betreffen die Behandlung von Petitionen, die Anfragebeantwortungen und den Entfall des Unterschiedes zwischen dringlichen und nicht dringlichen Anfragen.
Der neue Ablauf der Landtagssitzungen sieht vor, mit einer Aktuellen Stunde zu beginnen und anschließend – um die Funktion des Landtages als gesetzgebende Körperschaft hervorzuheben – die Beschlussfassung eines Landesgesetzes. In Folge werden zur Untermauerung der Kontrollfunktion des Landtages, zwei als dringlich namhaft gemachte Anfragen diskutiert. Damit wird für Besucherinnen und Besucher der Landtagssitzungen die Berechenbarkeit, wann welcher Tagesordnungspunkt behandelt wird, stark verbessert.
“Der Drei-Parteienantrag gestattet einen moderneren und bürgernaheren Sitzungsablauf und damit eine Attraktivierung der Landtagsarbeit. Ich bedauere, dass sich die SPÖ hier absentiert, lade sie aber nach wie vor ein nachzuziehen”, so LT-Präsident Halder. Der Geschäftsordnungsentwurf soll in der Juni-Sitzung des Landtages beschlossen werden und kommenden Herbst erstmals Anwendung finden.
Rückfragehinweis:
Landespressestelle Vorarlberg
Tel.: 05574/511-20137
Fax: 05574/511-20190
Hotline: 0664/625 56 68 oder 625 56 67
mailto:presse@vorarlberg.at
http://www.vorarlberg.at/presse
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS – WWW.OTS.AT ***
OTS0316 2007-05-03/15:19