Ein Wiener, der mit Stahlkugeln auf Tauben geschossen hatte, ist am Freitag vom Landesgericht für Strafsachen zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt worden. “Ich liebe alle Vögel und alle Tiere”, meinte der Angeklagte. Das gelte aber nicht für die Tauben, die immer wieder Platz auf seiner Terrasse genommen hätte.
Schließlich nahm der Mann die lästigen “Flugratten” mit einer Luftdruckpistole ins Visier. Zwei Mal hätte er getroffen, wobei die angeschossenen Tiere jeweils überlebten, wie er Richterin Nicole Baczak versicherte. Als diese daran Zweifel äußerte, insistierte der Angeklagte. Eine getroffene Taube sei “wiedergekommen”, er hätte sie eindeutig identifiziert, als sie erneut auf seiner Terrasse landete.
“Ich liebe alle Vögel und alle Tiere”, so der Wiener
Der Mann, der die Tauben vertreiben wollte, war aber nicht immer zielsicher. Zumindest ein Geschoß ging daneben und durchlöcherte das Fenster einer Nachbarin, die sich zu diesem Zeitpunkt nicht in ihrer Wohnung befand. Als sie das Loch in der Scheibe bemerkte, erstattete die besorgte Frau Anzeige. So flog der verhinderte “Taubentöter” auf und wurde wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit und Tierquälerei zur Anklage gebracht. Den Sachschaden hatte er zu diesem Zeitpunkt der Nachbarin bereits ersetzt.
Die Fensterscheibe sei aufgrund eines Querschlägers bzw. Abprallers beschädigt worden, erklärte der Schütze. Zusätzlich zu der über ihn verhängten Geldstrafe bekam er die Verfahrenskosten.
(Red/APA)