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Auf Balkonien ist fast alles erlaubt

Grillen am Balkon, Markisen, stark bewässerte Blumen, oder gar ein kleiner Wald aus Bäumchen und Kletterpflanzen - möglich ist am Balkon vieles und auch fast alles ist erlaubt. Doch Vorsicht wenn es dem lieben Nachbarn nicht gefällt...

Die Tage werden länger, die Temperaturen beginnen langsam angenehm zu werden und bald heißt es wieder: Balkontür auf und möglichst viel draußen sein. Was es bei der Freizeit- und Balkongestaltung dabei zu beachten gilt erfahren Sie hier:

Welche und wie viele Blumen darf ich auf Balkonen pflanzen?
Dem Blumenliebhaber sind keine Grenzen gesetzt, er darf pflanzen, soviel er will. Einzige Ausnahme: Kletterpflanzen wie Efeu. Die Ranken dürfen nicht zum Nachbarn wandern oder das Mauerwerk zerstören.

Sind große Kübel auf dem Balkon erlaubt, und darf ich auch einen kleinen Baum anpflanzen?
Generell ja, allerdings sollte der Mieter an die Statik und die Belastbarkeit seines Balkons denken. Bei Blumenkübeln, die besonders schwer sind, ist es besser vorher den Vermieter zu fragen.

Müssen nach außen hängende Blumenkästen extra gesichert werden?
Hängt der Mieter Blumenkästen an die Außenseite seines Balkons, muß er dafür sorgen, daß sie nicht herunterfallen können. Verankerungen für Blumenkästen, zum Beispiel aus dem Baumarkt, gelten als sicher.

Wann darf man Blumen gießen?
Mieter dürfen zu jeder Tageszeit Blumen gießen, sie müssen aber darauf achten, daß kein Wasser nach unten tropft. Praktisch sind Pflanzkästen ohne Löcher im Boden.

Der Vermieter wünscht eine einheitliche Balkonbepflanzung, und ich soll zahlen und die Blumen pflegen. Muß ich das?
Nein. Jeder Mieter kann den Balkon so gestalten, wie er es möchte. Der Vermieter darf sich nicht einmischen.

Beim Sonnenbaden möchte ich von Nachbarn und Passanten nicht beobachtet werden. Muß ich den Vermieter fragen, wenn ich vorhabe, einen Sichtschutz anzubringen?
Kleinere Sichtschutzmaßnahmen sind erlaubt, zum Beispiel eine Bastmatte in Höhe der Balkonbrüstung. Will der Mieter zum Beispiel eine Plexiglasscheibe auf die Brüstung montieren, braucht er aber die Erlaubnis des Vermieters – denn der Windschutz würde die Hausfassade optisch verändern.

Der Mieter will eine Markise an die Hauswand montieren, darf er das?
Gegen eine übliche Markise in einer gedeckten Farbe ist nichts einzuwenden.

Wie oft darf man den Grill benutzen? Und: Müssen alle Würstel bis 22 Uhr gegessen sein?
Mieter dürfen jederzeit und so oft grillen, wie sie wollen. Sie müssen aber Rücksicht auf die Nachbarn nehmen und dürfen niemanden mit Rauch belästigen.Gemäß § 364 Abs 2 ABGB hat der Nachbar die Geruchsbelästigung zu dulden, wenn sie das ortsübliche Maß nicht überschreitet oder die ortsübliche Benutzung des Objektes nicht wesentlich beeinträchtigt. Ab 22 Uhr müssen Musik und Gespräche auf Zimmerlautstärke gedrosselt werden. Außerdem kann in der Hausordnung individuell geregelt werden, ob man grillen darf oder nicht. Also sicherheitshalber beim Vermieter nachfragen.

Gibt es Grills, die besonders für Balkone geeignet sind, so daß Nachbarn möglichst wenig gestört werden?
Für den Balkon eignen sich elektrische Grills. Ansonsten Folie auf den Grillrost legen, damit kein Fett in die Glut tropfen kann – das verhindert weitgehend den störenden Qualm.

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