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Auch Verwaltungsverfahren per Videokonferenz möglich

Auch die Verwaltungsgerichte setzen auf Videokonferenzen.
Auch die Verwaltungsgerichte setzen auf Videokonferenzen. ©APA
Auch die Behörden und Verwaltungsgerichte werden ab Mai wieder den Betrieb hochfahren - und dazu verstärkt Videotechnologie einsetzen.
Videoeinsatz bei Gricht wird erweitert

Die dafür nötige Grundlage bringt das 12. Covid-19-Gesetz, das Donnerstag im Verfassungsausschuss beschlossen wurde. Der Oppositionsforderung nach einer zweiwöchigen Begutachtung kam Türkis-Grün nicht nach.

Auch Verwaltungsgericht setzt auf Videokonferenz

Mit dem 12. Covid-Gesetz wird zudem Drittstaatsangehörigen mehr Zeit für die - zu Erfüllung des Moduls I nötige - Integrationsprüfung gegeben. Die Frist wird auf 31. Oktober verlängert. Außerdem können für die Zeit der Krise auch AMA-Verwaltungsrat und AMA-Kontrollausschuss Beschlüsse im Umlaufweg bzw. per Videokonferenz fassen.

Die wegen der Coronakrise verfügten Fristunterbrechungen für alle nicht dringlichen Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren läuft Ende April aus. Und die Regierung denkt nicht daran, sie zu verlängern, teilte Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) laut Parlamentskorrespondenz mit. Denn die Funktionsfähigkeit des Staates müsse gewährleistet sein - gleichzeitig aber Verfahren so Corona-sicher wie möglich abgewickelt werden. Deshalb sollen auch in diesem Bereich verstärkt Videokonferenzen und Videoeinvernahmen eingesetzt werden.

Kritik von der Opposition

Die Opposition hält dies - mit Blick auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) - für höchst bedenklich. Für Edtstadler ist es aber vertretbar, Amtshandlungen auch in Abwesenheit betroffener Personen durchzuführen, zumal ihre nachträgliche Einbindung gewährleistet sei. Die Bestimmung, wonach der Amtsleiter bestimmte Personen von Verhandlungen ausschließen kann, wenn diese keine Schutzmaske tragen, soll aber noch nachgeschärft werden.

Die Oppositionsparteien forderten einhellig eine Ausschussbegutachtung - blieben damit aber in der Minderheit. ÖVP und Grüne verteidigten den raschen Beschluss ohne Begutachtung damit, dass die Fristunterbrechung Ende April ausläuft.

Vertagt wurde der Antrag der NEOS auf eine Art "Eilverfahren" zur Prüfung der freiheitsbeschränkenden Maßnahmen. Nur die SPÖ trug die Forderung mit, dass der Verfassungsgerichtshof Einstweilige Verfügungen erlassen können soll. Aus Sicht der ÖVP spricht nichts dagegen, mit dem VfGH-Präsidenten darüber zu reden, ob der Gerichtshof zusätzliche Instrumente braucht.

Größere Aussicht auf Umsetzung hat die Initiative der NEOS, alle Corona-Verordnungen übersichtlich und transparent kundzumachen. Der Antrag dazu wurde zwar vertagt, aber die ÖVP will mit alle Parteien über eine gemeinsame Initiative verhandeln. Und Edtstadler berichtete von Plänen, alle Normen über die Website österreich.gv.at zugänglich zu machen.

Prinzipiell positiv kamen auch die (ebenfalls vertagten) Anträge von SPÖ und NEOS auf Abschaffung des Amtsgeheimnisses bzw. ein Informationsfreiheitsgesetz an. Edtstadler bekannte sich ausdrücklich dazu. Das Thema stehe ganz oben auf der Agenda der Regierung, versicherte sie - merkte aber an, dass es von der Bewältigung der Coronakrise abhängt, wie schnell dieses Vorhaben umgesetzt werden kann.

(APA/Red)

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