Auch ÖH wird neu gewählt
Durch Leistungsvereinbarungen und eine über Indikatoren gesteuerte Formel wird geregelt, wie viel vom Hochschul-Globalbudget der Jahre 2007 bis 2009 den einzelnen Universitäten zufällt. Die Amtsperioden der Uni- und Studentenchefs laufen aus.
Das Globalbudget, das den Unis von 2007 bis 2009 (2007: 1,875 Mrd. Euro, 2008: 1,9 Mrd. Euro, 2009: 1,925 Mrd. Euro) zur Verfügung steht, wird auf zwei Töpfe verteilt. Das Gros der Gesamtsumme (80 Prozent) wird über Leistungsvereinbarungen an die Hochschulen verteilt. Dabei handelt es sich um öffentlich-rechtliche Verträge, die zwischen den einzelnen Unis und dem Bund für jeweils drei Jahre abgeschlossen werden. Dieses Geld soll den Grundbedarf einer Universität abdecken und stellt damit eine Art Grundsicherung dar.
Inhalt der Leistungsvereinbarung ist primär die von der Universität zu erbringende Leistung, die Leistungsverpflichtung des Bundes (also vor allem die Finanzierung) sowie Inhalt, Ausmaß und Umfang der Ziele sowie Zeitpunkt der Zielerreichung. Zu den von der Uni zu erbringenden Leistungen zählen u.a. strategische Ziele, Profilbildung, Universitäts- und Personalentwicklung, Forschung, Studien und Weiterbildung sowie gesellschaftliche Zielsetzungen. Abgeschlossen werden müssen die Verträge bis Ende 2006.
Den kleineren Teil des Gesamtkuchens (20 Prozent) stellt das so genannte formelgebundene Budget dar. Bestimmte Indikatoren entscheiden darüber, welche Uni wie viel von diesem Geld erhält. Indikatoren sind etwa die jeweiligen Veränderungen der Anzahl der prüfungsaktiven Studenten und der Studienabschlüsse, der Erfolgsquote der Studierenden, der Einnahmen aus Forschungsprojekten oder der Beteiligung an Mobilitätsprogrammen.
Im Studienjahr 06/07 werden an den meisten Unis neue Senate gewählt und neue Rektoren bestellt. Grund ist der Ablauf ihrer vierjährigen Amtszeit. Die neuen Uni-Chefs werden ihr Amt dann aber erst mit dem Beginn des Studienjahrs 2007/08 antreten.
Im Frühjahr 2007 neu bestimmt wird auch die Zusammensetzung der Studentenvertretungen. Bei den Wahlen zur Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) werden sowohl neue ÖH-Chefs an jeder einzelnen Uni als auch eine neue Bundesvertretung gewählt. Das System steht allerdings noch nicht fest: Beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist derzeit eine Beschwerde von SPÖ und Grünen gegen das von den Regierungsparteien geänderte aktuelle Wahlrecht anhängig, das keine Direktwahl der ÖH-Bundesvertretung mehr vorsieht. Eine Entscheidung des VfGH soll noch im Herbst fallen.